Samstag, 19. Oktober 2024

Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 113.02.51 „Umgestaltung Neugeländstraße – Gabelsbergerstraße

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 113.02.51 „Umgestaltung Neugeländstraße – Gabelsbergerstraße“ im Stadtteil Alt-Saarbrücken im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Bebauungsplan Nr. 113.02.51 „Umgestaltung Neugeländstraße – Gabelsbergerstraße“ - LHS

Bebauungsplan Nr. 113.02.51 „Umgestaltung Neugeländstraße – Gabelsbergerstraße“ - LHS

Bebauungsplan Nr. 113.02.51 „Umgestaltung Neugeländstraße – Gabelsbergerstraße“ - LHS

Ziel der Planung

Anlass für die Bebauungsplanänderung ist die im Rahmen des Modellvorhabens „CongressCultureCity CCC 2.0“ beabsichtigte Umgestaltung der Neugeländ- und Gabelsbergerstraße in Alt-Saarbrücken (Teilprojekt 16: „Quartiersinterne Erschließung“). Neben der gestalterischen und funktionalen Aufwertung des Straßenraums sieht das Konzept die Schaffung von Pocket Parks in den Innenhofbereichen vor. Dies dient der Verbesserung des Wohnumfelds, gleichzeitig soll mit der Ausbildung begrünter Aufenthaltsräume zur Anpassung des stark versiegelten, thermisch belasteten Stadtquartiers an die Folgen des Klimawandels beigetragen werden.

Um die planungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung der Maßnahme zu schaffen, sollen bestehende Bebauungspläne (BBP 113.02.27 und 111.02.04) in Teilbereichen geändert werden. Die Bebauungsplanänderung betrifft ausschließlich die Straßenverkehrsflächen, die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen der o.g. Bebauungspläne zu den angrenzenden Baugebietsflächen sind von der Planänderung nicht betroffen und behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung erfolgt vom 21.10.2024 bis 22.11.2024.

Der Bebauungsplanvorentwurf kann im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene

Zusätzlich erfolgt auch ein Aushang der Unterlagen während der unten angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924.

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.

Schriftliche Äußerungen und Rückfragen zu den Planungen können zudem gerichtet werden an die Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken, Tel. (0681) 905- 4071 oder bauleitplanung@saarbruecken.de.

Öffnungszeiten:

Stadtplanungsamt: Mo.- Mi. 9.00 -12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do. 8.00- 18.00 Uhr, Fr. 9.00- 12.00 Uhr

Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken

Telefon 0681-905-4071 oder 905-4078

E-mail: bauleitplanung@saarbruecken.de

Saarbrücken, den 19.10.2024

Uwe Conradt

Oberbürgermeister