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Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 131.14.00 "Erweiterungsneubau und Vorplätze MKK", mit einer Anpassung des Geltungsbereichs gegenüber dem Aufstellungsbeschluss sowie Änderung der Verfahrensart, mit Begründung und den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Verfahren nach § 13a BauGB
Im Zuge der Offenlage soll das Verfahren von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan in einen normalen Angebotsbebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB abgeändert werden, da so mehr Flexibilität in der Planung sichergestellt ist, insb. für die Anlage der Grünflächen und einzelne Gebäudeteile.
Ziel der Planung
Die vorrangigen Ziele lassen sich aus dem Modellvorhaben CongressCultureCity ableiten:
Beteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet / Offenlage) erfolgt in der Zeit vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024. Die Unterlagen zur Planung können im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene
Die Bebauungsplanunterlagen sind während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.
Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Beteiligung eingesehen werden.
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die untenstehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten: Mo.-Mi. 9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr
Telefon: 0681-905-4004
E-Mail: bauleitplanung@saarbruecken.de
Saarbrücken, den 19.10.2024
Uwe Conradt
Oberbürgermeister
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