Samstag, 19. Oktober 2024

Beteiligungsbeschluss (Offenlage) Bebauungsplanentwurf Nr. 141.01.35 „Südlich Mecklenburgring 74 & 76"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 141.01.35 „Südlich Mecklenburgring 74 & 76" im Stadtteil St. Johann mit Begründung und den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Bebauungsplanentwurf Nr. 141.01.35 „Südlich Mecklenburgring 74 & 76" - LHS

Bebauungsplanentwurf Nr. 141.01.35 „Südlich Mecklenburgring 74 & 76" - LHS

Bebauungsplanentwurf Nr. 141.01.35 „Südlich Mecklenburgring 74 & 76" - LHS

Verfahren nach § 13a BauGB

Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen.

Ziele der Planung

Südlich des Mecklenburgrings 74 und 76 liegt eine Parkplatzfläche im Eigentum der Gesellschaft für Kommunalanlagen und Beratung Saarbrücken mbH (Gemarkung St. Johann, Flur 47, Flurstück 100/2). Diese ist im bestehenden Bebauungsplan als solche festgesetzt.  Allerdings besteht für diese Parkplatzfläche mittlerweile kein Bedarf mehr, da diese zum einen kaum genutzt wird und zum anderen auch keine Stellplatznachweise der umliegenden Bebauung auf der Fläche geführt werden. Durch eine Aufgabe der Parkplatzfunktion besteht das Potenzial einer städtebaulichen Nachverdichtung in Form von weiterer Wohnbebauung. Hier liegen bereits erste grobe Konzepte für sozialen Wohnungsbau vor. Für den Fall, dass primär kein sozialer Wohnraum entstehen soll, greift das Baulandmodell, nach dem ein potenzieller Vorhabenträger 20% sozialen und 10% preisgünstigen Wohnraum herzustellen hat. Für die planungsrechtliche Zulässigkeit eines solchen Vorhabens ist die Teiländerung des bestehenden Bebauungsplans erforderlich.

Beteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet / Offenlage) erfolgt in der Zeit vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024. Die Unterlagen zur Planung können im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:

www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene

Die Bebauungsplanunterlagen sind während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928, während den unten angegebenen Öffnungs-zeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.

Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebau-ungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Beteiligung eingesehen werden.

Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saar-brücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken

Öffnungszeiten: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr

Telefon  0681-905-4004

E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de

Saarbrücken, den 19.10.2024

Uwe Conradt

Oberbürgermeister