Bebauungsplanentwurf Nr. 131.03.04 "Ecke Dudweiler- und Mühlenstraße"
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf 131.03.04 "Ecke Dudweiler- und Mühlenstraße" im Stadtteil St. Johann mit Begründung und den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Verfahren nach § 13a BauGB
Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen.
Ziele der Planung
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von neuem Wohnraum und hier vorrangig die Errichtung von Studentenwohnungen, durch den Umbau, die Sanierung und die Aufstockung von Gebäuden zwischen der Dudweilerstraße und der Mühlenstraße im Bezirk Saarbrücken-Mitte.
Der in die Jahre gekommene Gebäudekomplex steht teilweise unter Denkmalschutz und ist sanierungsbedürftig. Der Bereich stellt folglich derzeit einen städtebaulichen Missstand dar, bietet aufgrund seiner zentralen und gut angebundenen Lage aber zahlreiche Möglichkeiten der städtebaulichen Entwicklung und Aufwertung in Richtung eines neuen und modernen innerstädtischen Gebäudekomplexes. Hierbei soll das denkmalgeschützte Gebäude der Dudweilerstraße Nr. 58 saniert und mit einem Ersatzneubau im Bereich der Dudweilerstraße 60 und 66 ergänzt werden.
Offenlage
Der Bebauungsplanentwurf und die erstellten Gutachten liegen in der Zeit vom 18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die Unterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.
Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans werden die erarbeiteten Gutachten ausgelegt.
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr
Telefon: 0681-905-4078
E-Mail:bauleitplanung@saarbruecken.de
Saarbrücken, den 16.11.2024
Uwe Conradt
Oberbürgermeister