Samstag, 16. November 2024

Bebauungsplanentwurf Nr. 452.09.00 "Gelände der ehemaligen SHG-Klinik Brebach

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 452.09.00 "Gelände der ehemaligen SHG-Klinik Brebach" im Stadtteil Brebach-Fechingen mit Begründung und den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Gelände der ehemaligen SHG-Klinik Brebach - LHS

Gelände der ehemaligen SHG-Klinik Brebach - LHS

Gelände der ehemaligen SHG-Klinik Brebach - LHS

Verfahren nach § 13a BauGB

Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen.

Ziele der Planung

Die Flächen und das Gebäude der ehemaligen SHG Klinik im Stadtteil Brebach-Fechingen sind inzwischen weitestgehend ungenutzt und der Betrieb eingestellt. Hier bietet sich ein hohes städtebauliches Entwicklungspotenzial an. Der Bebauungsplan Nr. 452.09.00 "Gelände der ehemaligen SHG-Klinik“ dient der notwendigen Schaffung von Planungsrecht und somit der Revitalisierungsmöglichkeit dieser Flächen.

Das Plangebiet soll als Wohn- und Dienstleistungsstandort entwickelt werden. Durch Erhaltung der Grünflächen und insbesondere der Kastanienallee sollen hochwertige Freiraumflächen geschaffen werden.

Offenlage

Der Bebauungsplanentwurf und die erstellten Gutachten liegen in der Zeit vom 18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Die Unterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.

Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans werden die erarbeiteten Gutachten ausgelegt.

Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saar-brücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die un-tenstehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken

Öffnungszeiten: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr

Telefon: 0681-905-4078

E-Mail: bauleitplanung@saarbruecken.de

Saarbrücken, den 16.11.2024

Uwe Conradt

Oberbürgermeister