Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023 des Jugendhilfezentrums der Landeshauptstadt Saarbrücken
1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Jugendhilfezentrums der Landeshauptstadt
Saarbrücken für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde unter Beachtung der Bestimmungen der
Betriebssatzung, der Eigenbetriebsverordnung (EigVO), des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches (HGB) und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erstellt.
Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 06.02.2024 wurde der Wirtschaftsprüfer Markus Hafner mit der Prüfung des vorliegenden Jahresabschlusses beauftragt. Die Prüfung wurde zum 30.09.2024 abgeschlossen.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung wird folgender uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt:
Ich habe den Jahresabschluss des Jugendhilfezentrums der Landeshauptstadt Saarbrücken – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht des Betriebes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Betriebes zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Saarlands und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
2. Der Jahresabschluss 2023 des JHZ S wird zum 31.12.2023 folgendermaßen festgestellt:
Bilanzsumme: 2.793,276,10 €
Summe der Erträge: 4.884.452,42 €
Summe der Aufwendungen: 5.054.918,58 €
Jahresergebnis: -170.466,16 €
3. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 03.12.2024 folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2023 des JHZ-S fest.
Der Jahresfehlbetrag zum 31.12.2023 in Höhe von -170.466,16 € wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Zur Wiederherstellung des in der Betriebssatzung des Eigenbetriebs festgelegten
Stammkapitals in Höhe von 100 TEUR und gemäß § 8 (8) EigVO soll der Ausgleich des
zahlungswirksamen Verlustes in Höhe von 235.303,84 € aus dem Ergebnishaushalt der
Landeshauptstadt erfolgen.
4. Der Prüfbericht des Jahresabschlusses 2023 ist in Raum 24 (2. Stock) im Hauptgebäude des
Jugendhilfezentrums in der Zeit vom 06.01.2025 bis zum 17.01.2025 montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 bis 15.30 Uhr öffentlich ausgelegt.
Saarbrücken, den 09.12.2024
Die Werkleitung
H. Theisen