Freitag, 13. Dezember 2024

13. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 07.12.2004

Die nachfolgende Satzung wird hiermit gemäß § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 27.04.2021 öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der jeweilig gültigen Fassung oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. vor Ablauf eines Jahres der Oberbürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Verfahrens- oder Formmängel gegenüber der Landeshauptstadt Saarbrücken unter Bezeichnung der Tatsache, die die Mängel ergeben, schriftlich gerügt worden sind.

Uwe Conradt

Oberbürgermeister

 

Aufgrund des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz - KSVG - vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. I S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Oktober 2024 (Amtsbl. I S. 1024, 1026), der §§ 1, 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz - KAG - vom 26. April 1978 (Amtsbl. I S. 409) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. I S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), sowie des § 53 Saarländisches Straßengesetz - SaarlStrG - vom 17. Dezember 1964 (Amtsbl. I S. 117, 155) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 969), zuletzt geändert durch Artikel 14 Saarländisches Digitalisierungsgesetz - SDigG - vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), wird auf Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 10.12.2024 folgende 13. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 07.12.2004 erlassen:

Artikel 1

Die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 07.12.2004, die zuletzt durch die 12. Änderungssatzung vom 12.12.2023 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 6 Absatz (4) Satz 1 werden die Wörter „Gras und Unkraut“ durch das Wort „Pflanzenbewuchs“ ersetzt.

2. § 9 Absatz (3) wird wie folgt neu gefasst:

(3) Die Jahresgebühren für die einzelnen Reinigungsklassen bzw. für die Flächenreinigung von Fußgängerzonen, Fußgängerunterführungen und unselbstständigen Gehwegen betragen:           

a) für die Frontmeterreinigung

  • in der Reinigungsklasse I a = 2,56 €/ldm/a
  • in der Reinigungsklasse I = 5,12 €/ldm/a
  • in der Reinigungsklasse II = 10,24 €/ldm/a
  • in der Reinigungsklasse III  = 15,36 €/ldm/a
  • in der Reinigungsklasse V = 25,60 €/ldm/a
  •  in der Reinigungsklasse VII = 35,84 €/ldm/a
  •  in der Reinigungsklasse S = 97,28 €/ldm/a

b)    für die Flächenreinigung

  • in der Reinigungsklasse F 1 = 0,60 €/m²/a
  • in der Reinigungsklasse F 2 = 1,20 €/m²/a
  • in der Reinigungsklasse F 3 = 1,80 €/m²/a
  • in der Reinigungsklasse F 5 = 3,00 €/m²/a
  • in der Reinigungsklasse F 7 = 4,20 €/m²/a
  • in der Reinigungsklasse F = 11,40 €/m²/a

3. Die Anlage zu § 12 der Satzung (Straßenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

a) Die Zeile mit der Objektbezeichnung „Am Schanzenberg“ wird aufgehoben.

b) Die Objektbezeichnung „Berliner Promenade (oben)“ wird durch die Objektbezeichnung „Berliner Promenade“ ersetzt.

c) Die Objektbezeichnung „Berliner Promenade (unten)“ wird durch die Objektbezeichnung „Willi-Graf-Ufer“ ersetzt.

d) Die Zeilen mit der Objektbezeichnung „Camillo-Sitte-Straße“, „Caroline-Lüttgens-Straße“ und „Feldmannstraße (Anliegerstraße)“ werden aufgehoben.

e) Nach der Zeile mit der Objektbezeichnung „Im Wittum“ wird folgende Zeile eingefügt:

In den Hallen W B I X - X

f)   Die Zeilen mit der Objektbezeichnung „Keplerstr. (von A 620 bis Gutenbergstr.)“, „Kirchberg“, „Philipp-Neufang-Straße“, „Unterer Jenneweg“ und „Wallerbrunnenplatz“ werden aufgehoben.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Saarbrücken, den 10.12.2024

Uwe Conradt

Oberbürgermeister