Beteiligungsbeschluss (Offenlage) Bebauungsplanentwurf Nr. 111.03.05 "Vorstadtstraße zwischen Trillerweg und Hintergassentreppe
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 111.03.05 "Vorstadtstraße zwischen Trillerweg und Hintergassentreppe" im Stadtteil Alt-Saarbrücken mit Begründung und den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Verfahren nach § 13a BauGB
Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen.
Ziel der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende wesentliche Ziele verfolgt:
- Anpassung der Festsetzungen an den heutigen Bestand und die heutigen Anforderungen im Plangebiet;
- Stärkung und Weiterentwicklung des Plangebietes als innenstadtnahes Wohnquartier,
- Erhalt der charakteristischen Nutzungsmischung aus Wohnen und damit verträglichem Gewerbe (im Bereich der Erdgeschosszone) zur Vorstadtstraße
Ausschluss von Nutzungen, die den genannten städtebaulichen Entwicklungszielen entgegenstehen, insb. Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vergnügungsstätten, wie z.B. Spielhallen und Wettbüros, dadurch Vermeidung von Nutzungskonflikten mit der störungssensiblen, das Gebiet prägenden Wohnnutzung
Beteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet / Offenlage) erfolgt in der Zeit vom 06.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025. Die Unterlagen zur Planung können im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene
Die Bebauungsplanunterlagen sind während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.
Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Beteiligung eingesehen werden.
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 826 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr
Telefon 0681-905-4078
E-Mail: bauleitplanuung@saarbruecken.de
Saarbrücken, den 28.12.2024
Uwe Conradt
Oberbürgermeister