Freitag, 10. Januar 2025

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gemäß § 10 VWZG

Für Merih KIBROM, polizeilich nicht in Saarbrücken gemeldet

Aktenzeichen: 32.2

Bescheid vom 02.01.2025

1.  Begründung:

Herr Merih KIBROM ist nicht in Saarbrücken polizeilich gemeldet.

2.  Benachrichtigung

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 02.01.2025 einen Bescheid der Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor Gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL) erlassen.

Der Bescheid kann beim Ordnungsamt Saarbrücken, Großherzog-Friedrich-Straße 111, 66121 Saarbrücken eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

i.A. Xavier

Abteilungsleiter