ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gemäß § 10 VWZG
Für Merih KIBROM, polizeilich nicht in Saarbrücken gemeldet
Aktenzeichen: 32.2
Bescheid vom 02.01.2025
1. Begründung:
Herr Merih KIBROM ist nicht in Saarbrücken polizeilich gemeldet.
2. Benachrichtigung
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 02.01.2025 einen Bescheid der Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor Gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL) erlassen.
Der Bescheid kann beim Ordnungsamt Saarbrücken, Großherzog-Friedrich-Straße 111, 66121 Saarbrücken eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
i.A. Xavier
Abteilungsleiter