Donnerstag, 9. Januar 2025

Öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG

für Frau Anna Puzhevich, zuletzt wohnhaft: Felsenstraße 4 in 66125 Saarbrücken. Seit 15.05.2020 verzogen nach Belarus. 

Kassenzeichen 411001346675

Grundsteuerbescheid für die Jahre 2020 bis 2022 vom 06.01.2020 und für die Jahre 2023 und 2024 vom 20.11.2024

1. Begründung:       

Frau Puzhevich, ist seit dem 15.05.2020 nach Belarus verzogen. Eine Zustellung ist nicht möglich, da uns die Adresse aus Belarus nicht vorliegt. Sie war zuletzt wohnhaft: Felsenstraße 4 in 66125 Saarbrücken. Die Bescheide konnten nicht zugestellt werden.

2. Benachrichtigung


Das Stadtsteueramt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 06.01.2020 einen Grundsteuerbescheid für das o.g. Kassenzeichen für die Erhebungszeiträume 2020 bis 2022 erlassen und mit Datum 20.11.2024 für die Erhebungszeiträume 2023 und 2024. Die Bescheide werden gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gelten die o.g. Bescheide als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Grundsteuerbescheide zu dem Kassenzeichen 411001346675 können in Zimmer 604 des Verwaltungsgebäudes Haus Berlin (Kohlwaagstraße 4), 66111 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden. 

Kaiser
Verwaltungsfachwirt