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Bebauungsplanentwurf Nr. 113.02.51 „Umgestaltung Neugeländstraße – Gabelsbergerstraße“
Bebauungsplanentwurf Nr. 113.02.51 „Umgestaltung Neugeländstraße – Gabelsbergerstraße“ - LHS
Bebauungsplanentwurf Nr. 113.02.51 „Umgestaltung Neugeländstraße – Gabelsbergerstraße“ - LHS
Bebauungsplanentwurf Nr. 113.02.51 „Umgestaltung Neugeländstraße – Gabelsbergerstraße“ - LHS
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 04.02.2025 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 113.02.51 „Umgestaltung Neugeländstraße – Gabelsbergerstraße“ im Stadtteil Alt-Saarbrücken mit Begründung und den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Verfahren nach § 13a BauGB
Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen.
Ziele der Planung
Anlass für die Bebauungsplanänderung ist die im Rahmen des Modellvorhabens „CongressCultureCity CCC 2.0“ beabsichtigte Umgestaltung der Neugeländ- und Gabelsbergerstraße in Alt-Saarbrücken (Teilprojekt 16: „Quartiersinterne Erschließung“). Neben der gestalterischen und funktionalen Aufwertung des Straßenraums sieht das Konzept die Schaffung von Pocket Parks in den Innenhofbereichen vor. Dies dient der Verbesserung des Wohnumfelds, gleichzeitig soll mit der Ausbildung begrünter Aufenthaltsräume zur Anpassung des stark versiegelten, thermisch belasteten Stadtquartiers an die Folgen des Klimawandels beigetragen werden.
Um die planungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung der Maßnahme zu schaffen, sollen bestehende Bebauungspläne (BBP 113.02.27 und 111.02.04) in Teilbereichen geändert werden. Die Bebauungsplanänderung betrifft ausschließlich die Straßenverkehrsflächen, die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen der o.g. Bebauungspläne zu den angrenzenden Baugebietsflächen sind von der Planänderung nicht betroffen und behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Beteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet / Offenlage) erfolgt in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 28.03.2025. Die Unterlagen zur Planung können im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene
Die Bebauungsplanunterlagen sind während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.
Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Beteiligung eingesehen werden.
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 825 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr
Telefon: 0681-905-4078
E-Mail: bauleitplanung@saarbruecken.de
Saarbrücken, den 22.02.2025
Uwe Conradt, Oberbürgermeister
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