Bekanntmachung gemäß § 88 Abs. 2 SWG - Wasserschau
Gewässer dritter Ordnung sind, soweit es wasserwirtschaftlich geboten ist, von der unteren Wasserbehörde zu schauen. Deshalb führt die untere Wasserbehörde im Zeitraum vom 24.03.2025 bis zum 25.04.2025 (einschließlich) gemeinsam mit Vertretern der Landeshauptstadt Saarbrücken und weiteren Beteiligten entlang des Fischbachs eine Wasserschau durch.
Eine Wasserschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige, unmittelbar angrenzende Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Wasserschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner des Fischbachs in Saarbücken geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.
Daher wird im vorgenannten Zeitraum der Abschnitt zwischen dem Anwesen Neuhauser Straße 11 bis zum Anwesen Am Ludwigsberg 20 in 66115 Saarbrücken besichtigt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wasserschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich sind Bedienstete und Beauftragte der zuständigen Behörde im Rahmen der Gewässeraufsicht laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Untere Wasserbehörde des Saarlandes bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis.
Für Rückfragen wenden sie sich bitte an Hr. Schwab Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz; Tel. 0681/8500-1283.