Öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG
für Frau Inge Hilde Übelmesser, verzogen in die Schweiz, vormals Sulzbachtalstraße 32F, 66125 Saarbrücken
Kassenzeichen 411000747899
Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 vom 10.01.2025
1. Begründung:
Frau Inge Hilde Übelmesser ist in die Schweiz verzogen. Eine Adresse von Frau Übelmesser in der Schweiz ist nicht zu ermitteln.
Eine Zustellung des Bescheides ist daher nicht möglich.
2. Benachrichtigung
Das Stadtsteueramt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 10.01.2025 einen Grundsteuerbescheid für den Erhebungszeitraum 2025 erlassen. Der Bescheid wird gemäß §1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß §10 Abs.2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt der Grundsteuerbescheid als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Grundsteuerbescheid zu dem Kassenzeichen 411000747899 kann in Zimmer 600 des Verwaltungsgebäudes Haus Berlin (Kohlwaagstraße 4), 66111 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Wolff
Stadtoberamtsrat