Allgemeinverfügung an alle Betreiber/-innen von Gaststätten und sonstigen Gastronomiebetrieben auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken
Die Landeshauptstadt Saarbrücken erlässt aufgrund von § 4 Absatz 12 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) in der Fassung vom 29. Mai 2020 in Verbindung mit § 2 Absatz 5 Satz 2 der Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Außengastronomie in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) nachfolgende Allgemeinverfügung,
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