Wohnung an-melden, ab-melden, um-melden

Sie können so eine Wohnung an-melden.

Oder ab-melden.

Oder um-melden.

Sie können so eine Wohnung an-melden.

Oder ab-melden.

Oder um-melden.

Michelle Gries - Federrauschen

Michelle Gries - Federrauschen

Michelle Gries - Federrauschen

Wenn Sie neu nach Saarbrücken gezogen sind:

Sie müssen Ihre Wohnung

beim Bürger-Amt in Saarbrücken an-melden.

Sie müssen auch sagen:

Welche Menschen noch in der Wohnung wohnen.

 

Sie müssen auch beim Bürger-Amt melden:
 

  • Wenn Sie in ein anderes Land ziehen. 

    Sie müssen dann Ihre Wohnung ab-melden. 

    Und Sie sagen dem Bürger-Amt

    Ihre neue Adresse.
     
  • Wenn Sie in Saarbrücken um-gezogen sind. 

    Sie müssen dann Ihre Wohnung um-melden.

Michelle Gries - Federrauschen

Michelle Gries - Federrauschen

Michelle Gries - Federrauschen

Sie müssen sich nicht beim Bürger-Amt

in Saarbrücken melden:

Wenn Sie

in eine andere Stadt in Deutschland um-ziehen.

Sie melden dann Ihre neue Wohnung

beim Bürger-Amt in Ihrer neuen Stadt an.

Mareike Canteli del Valle und Michèle Gries

Mareike Canteli del Valle und Michèle Gries

Mareike Canteli del Valle und Michèle Gries

Sie können selbst zum Bürger-Amt gehen.

Oder Sie geben einem anderen Menschen

ein Blatt.

Und dieser Mensch geht für Sie zum Bürger-Amt.

Sie schreiben auf das Blatt:

  • Den Nach-Namen von dem Menschen. 

    Und den Vor-Namen.
     
  • Der Mensch darf die Wohnung

    für Sie an-melden.

    Oder ab-melden.

    Oder um-melden.
     
  • Und Ihre Unterschrift.

Der Mensch muss auch

Ihren Personal-Ausweis mitbringen.
 

Michelle Gries - Federrauschen

Michelle Gries - Federrauschen

Michelle Gries - Federrauschen

Das kostet eine Wohnung an-melden.

Oder ab-melden.

Oder um-melden.

Sie müssen dafür nichts bezahlen.

Sie müssen diese Sachen mitbringen

Michelle Gries - Federrauschen

Michelle Gries - Federrauschen

Michelle Gries - Federrauschen

Sie zeigen im Bürger-Amt diese Sachen:

  • Ihren Personal-Ausweis.
     
  • Die Personal-Ausweise

    von Ihren Mit-Bewohnern:

    Wenn Sie welche haben.
     
  • Eine Wohnungs-Geber-Bestätigung.

Mareike Canteli del Valle und Michèle Gries

Mareike Canteli del Valle und Michèle Gries

Mareike Canteli del Valle und Michèle Gries

Die Wohnungs-Geber-Bestätigung ist ein Blatt.

Ihr Vermieter muss das Blatt aus-füllen.

Und unterschreiben.

Sie haben dann eine Bestätigung

für Ihre Wohnung.

Das Blatt gibt es im Internet.

Sie können auf diese Internet-Adresse klicken:

www.saarbruecken.de/meldewesen

Wenn Sie dort

auf das Wort Wohnungs-Geber-Bestätigung

klicken:

Sie können das Blatt aus-drucken.

Infos über diesen Text

Michèle Gries
von Federrauschen | Lektorat & Textmanufaktur
hat diesen Text geschrieben.
Die Internet-Adresse ist: federrauschen.de

Mareike Canteli del Valle und Michèle Gries
haben die Bilder gemalt.

Svenja Bur, Andreas Hemberger,
Selina Karaoglan und Klaus Leismann
haben den Text auf Leichte Sprache geprüft.