Fahrrad-ABC
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Fahrradmitnahme in Bus und Bahn
Fahrradmitnahme bei der Saarbahn
Bei Saarbahn und Bus können Nutzer im Rahmen der Beförderungsbedingungen (insbesondere unter Berücksichtigung vorhandener Platzkapazitäten) montags bis freitags ab 9 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig ihre Fahrräder unentgeltlich mitnehmen. Pro Bahn können bis zu 6 Fahrräder und pro Bus bis zu 3 Fahrräder transportiert werden. In den übrigen Zeiten ist ein Einzelfahrschein der entsprechenden Preisstufe für Kinder zu erwerben. Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall über die Mitnahme.
Fahrradmitnahme bei der Deutschen Bahn
Im Saarland und in Rheinland-Pfalz ist die Fahrradmitnahme von Montag bis Freitag ab 9 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zeitlich unbeschränkt in den Zügen der DB Regio kostenlos möglich. Vor 9 Uhr lösen Fahrgäste eine Fahrradkarte im Nahverkehr. Die Fahrradkarte gilt als Tageskarte.
Bitte beachten: Bei den Verkehrsverbünden, die verschiedene Schienenstrecken bedienen, ist die Fahrradmitnahme unterschiedlich geregelt.
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Verschmutzte/beschädigte Radwegen melden
Beschädigte oder verschmutze Wege können Bürgerinnen und Bürger über die Saarbrücken-App, online, per E-Mail oder telefonisch an die Stadtverwaltung melden.
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Fahren entgegen der Einbahnstraße
Zahlreiche Einbahnstraßen in Saarbrücken dürfen von Radfahrern auch in Gegenrichtung genutzt werden. Das Einbahnstraßenschild wird dann durch ein Zusatzschild "Radfahrer im Gegenverkehr" ergänzt.
Einbahnstraßen in Saarbrücken, die nicht an einer signalisierten Kreuzung enden, zum Beispiel die Bereiche Gerberstraße/Bleichstraße, Hohenzollernstraße/Roonstraße oder Bismarckstraße/Stadtgraben sind für das Radfahren entgegen der Einbahnstraße freigegebenen.
Das Nauwieser Viertel war Anfang der 1990er Jahre deutschlandweit Pilotprojekt für die Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr. Aufgrund des erfolgreichen Pilotprojektes wurde die Freigabe von Einbahnstraßen in die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen aufgenommen und ist heute Bestandteil eines anzuwendenden Regelwerks für den Bau von Radverkehrsanlagen.
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Radfahren in der Fußgängerzone
Die Bahnhofstraße in Saarbrücken ist eine stark frequentierte Fußgängerzone - und ohne weitere Einschränkungen für den Radverkehr freigegeben.
Für ein harmonisches Miteinander beachten Sie bitte folgende Tipps:
- Fußgänger haben Vorrang
- Fahren Sie in dieser belebten Fußgängerzone mit höchster Umsicht und Aufmerksamkeit, denn Fußgänger bewegen sich nicht vorhersehbar.
- Fahren Sie mit Schrittgeschwindigkeit (maximal 4-7 km/h) und vorausschauend
- Halten Sie bereits bei einer absehbaren möglichen Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern notfalls an. Dies gilt vor allem bei Kindern und älteren Menschen.
- Halten Sie mindestens einen, besser zwei Meter Abstand zu Fußgängern und nehmen Sie nach Möglichkeit Blickkontakt auf.
- Seien Sie bremsbereit. So können Sie jederzeit anhalten.
- Vermeiden Sie zu klingeln. Sobald Sie das Gefühl haben in der Fußgängerzone klingeln zu müssen, sind Sie vermutlich zu schnell unterwegs.
- Bei Erledigungen in der Fußgängerzone: Stellen Sie nach Möglichkeit Ihr Rad an einer der zahlreichen Fahrradabstellanlagen ab und gehen Sie zu Fuß weiter.
- Wenn Ihr Fahrtziel nicht in der Fußgängerzone liegt oder sie höher frequentiert ist, umfahren Sie diese am besten: über das Willi-Graf-Ufer, in Einbahnrichtung der Kaiserstraße oder großräumiger über die Beethovenstraße.
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Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
Ein gutes Angebot an Radinfrastruktur und Information ergänzt ein gutes Serviceangebot für Radfahrende. Dazu gehören komfortable und gut zugängliche öffentliche Fahrradabstellanlagen.
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club (ADFC)
Der Allgemeine Deutscher Fahrrad-Club, Landesverband Saarland (ADFC Saar) vertritt als verkehrspolitischer Verein die Belange der Radfahrer.
Der Verkehrsclub stellt auf seiner Website umfangreiche Informationen rund ums Rad und zu seiner radverkehrspolitischen Lobbyarbeit im Saarland zur Verfügung. Zudem bietet der ADFC verschiedene Dienstleistungen wie die Radfahrschule ProVelo, verschiedene Radtouren, eine Gebraucht-Fahrrad-Börse sowie eine Selbsthilfe-Werkstatt.
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Sicherheit
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit setzt die Landeshauptstadt bei allen Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs die drei Säulen:
- Infrastruktur
- Kommunikation
- Service
Warnwesten
Eine Maßnahme zur Steigerung der Verkehrssicherheit durch Verbesserung der Kommunikation ist die Wahrnehmung der Verkehrsteilnehmer untereinander. Dies ist vorrangig das gegenseitige Gesehen werden. Vor allem für Fußgänger und Radfahrer mit ihrer schmalen Silhouette ist die Wahrnehmung durch die Fahrer von Kraftfahrzeugen wichtig. Dazu trägt das Radfahren mit Licht tagsüber und das Tragen von Warnwesten bei.
Überholen
Dass ein Kraftfahrzeug zum Überholen 1,50 bis 2 Meter Abstand vom Radfahrer halten muss, ist (fast) niemandem bekannt. Dies ist aber ein wichtiger Aspekt zur Verbesserung der objektiven und subjektiven Verkehrssicherheit von Radfahrern.
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Kinder und Radfahren
Kinder unter acht Jahren müssen den Gehweg zum Radfahren nutzen, Kinder bis zehn Jahren dürfen den Gehweg zum Radfahren nutzen. Seit Dezember 2016 dürfen Erwachsene, die die Kinder begleiten, ebenfalls den Gehweg nutzen. Wichtig: Bitte besonders auf Fußgänger Rücksicht nehmen.
Kinder dürfen seit Dezember 2016 zudem auch Radwege nutzen, wenn diese baulich von der Fahrbahn getrennt sind. Auf die Fahrbahn markierte Radfahr- oder Schutzstreifen dürfen sie weiterhin nicht benutzen.
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Verhalten am Grünpfeil
Wenn die Ampel rot leuchtet, halten Sie auf dem Radfahr- oder Schutzstreifen an der Haltelinie. Wenn der Kfz-Verkehr, Fußgängerinnen oder ankommende Radfahrende nicht behindert oder gefährdet werden, vorsichtig in die Kreuzung einfahren und langsam rechts abbiegen. Das Geradeausfahren oder Linksabbiegen bei Rot ist weiterhin absolut untersagt.
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Schrotträder
„Schrotträder“ können Sie mit einem aussagekräftigen Foto sowie dem genauen Standort unter sauberistschoener@saarbruecken.de melden.
Wie erkenne ich ein Schrottrad?
Mindestens zwei der nachfolgenden Eigenschaften müssen gegeben sein, damit ein Fahrrad als Schrottrad betrachtet und aus dem Straßenraum entfernt werden kann:
- Platte Reifen
- Fehlende Teile (Sattel, Lenker, Vorder- oder Hinterrad)
- Stark verrostete Kette
- Defekte Bremse