Bebauungsplan "Südlich Mecklenburgring 74 & 76"
Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet / Offenlage) erfolgte in der Zeit vom
21. Oktober 2024 bis einschließlich 22. November 2024.
Die Bebauungsplanunterlagen waren während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung waren weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.
Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, konnten beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Beteiligung eingesehen werden.
Während der o.g. Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ziel der Planung
Südlich des Mecklenburgrings 74 und 76 liegt eine Parkplatzfläche im Eigentum der Gesellschaft für Kommunalanlagen und Beratung Saarbrücken mbH (Gemarkung St. Johann, Flur 47, Flurstück 100/2). Diese ist im bestehenden Bebauungsplan als solche festgesetzt.
Allerdings besteht für diese Parkplatzfläche mittlerweile kein Bedarf mehr, da diese zum einen kaum genutzt wird und zum anderen auch keine Stellplatznachweise der umliegenden Bebauung auf der Fläche geführt werden.
Durch eine Aufgabe der Parkplatzfunktion besteht das Potenzial einer städtebaulichen Nachverdichtung in Form von weiterer Wohnbebauung. Hier liegen bereits erste grobe Konzepte von KBS für sozialen Wohnungsbau vor (rund 25 Wohneinheiten). Als möglicher Träger könnte beispielsweise die Saarbrücker gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH fungieren. Für den Fall, dass primär kein sozialer Wohnraum entstehen soll, greift das Baulandmodell, nach dem ein potenzieller Vorhabenträger 20% sozialen und 10% preisgünstigen Wohnraum herzustellen hat.
Für die planungsrechtliche Zulässigkeit eines solchen Vorhabens ist die Teiländerung des bestehenden Bebauungsplans erforderlich.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Johann und hat eine Größe von ca. 0,3 Hektar. Es wird begrenzt
- im Norden durch Gemarkung St. Johann, Flur 47, Flurstück 100/1 (Mecklenburgring 74 + 76)
- im Osten durch Gemarkung St. Johann, Flur 47, Flurstück 96/7 (Mecklenburgring 80, 82, 84)
- im Süden durch Gemarkung St. Johann, Flur 47, Flurstück 96/7
- im Westen durch Gemarkung St. Johann, Flur 47, Flurstück 99/1 (Mecklenburgring 72)