Bebauungsplan "Umgestaltung Neugeländstraße – Gabelsbergerstraße"
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung der Planabsichten
Die Beteiligung erfolgt vom 21. Oktober 2024 bis 22. November 2024.
Zusätzlich erfolgt auch ein Aushang der Unterlagen während der unten angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes elektronisch abrufbar.
Schriftliche Äußerungen und Rückfragen zu den Planungen können zudem gerichtet werden an die Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken, Telefon +49 681 905- 4071 oder bauleitplanung@saarbruecken.de.
Ziel der Planung
Anlass für die Bebauungsplanänderung ist die im Rahmen des Modellvorhabens „CongressCultureCity CCC 2.0“ beabsichtigte Umgestaltung der Neugeländ- und Gabelsbergerstraße in Alt-Saarbrücken (Teilprojekt 16: „Quartiersinterne Erschließung“). Neben der gestalterischen und funktionalen Aufwertung des Straßenraums sieht das Konzept die Schaffung von Pocket Parks in den Innenhofbereichen vor. Dies dient der Verbesserung des Wohnumfelds, gleichzeitig soll mit der Ausbildung begrünter Aufenthaltsräume zur Anpassung des stark versiegelten, thermisch belasteten Stadtquartiers an die Folgen des Klimawandels beigetragen werden.
Um die planungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung der Maßnahme zu schaffen, sollen bestehende Bebauungspläne (BBP 113.02.27 und 111.02.04) in Teilbereichen geändert werden. Die Bebauungsplanänderung betrifft ausschließlich die Straßenverkehrsflächen, die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen der oben genannten Bebauungspläne zu den angrenzenden Baugebietsflächen sind von der Planänderung nicht betroffen und behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Lage des Plangebietes
Das rund 0,2 Hektar große Plangebiet liegt in Alt-Saarbrücken zwischen Hohenzollern- und Gutenbergstraße. Es umfasst die Verkehrsflächen der Neugeländ- und Gabelsbergerstraße einschließlich deren Innenhofbereichen. Aus Darstellungsgründen wurde zudem die Hohenzollernstraße bis zur Straßenmitte in den Geltungsbereich einbezogen.