Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
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WER KANN WAHLHELFERIN ODER WAHLHELFER WERDEN?
Voraussetzung für die Übernahme des Ehrenamtes ist, dass Sie für die jeweilige Wahl selbst wahlberechtigt sind (unter anderem mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit haben, bei Kommunal- und Europawahl ist auch die Staatsangehörigkeit eines Landes der europäischen Union möglich).
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WELCHE AUFGABEN HABEN WAHLHELFERINNEN UND WAHLHELFER?
Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden Sie in einem unserer Urnen- oder Briefwahllokale stundenweise eingesetzt. Einsatzwünsche können im Zuge der Anmeldungen berücksichtigt werden. Sie gehören vor
Ort zu einem Team von 8 bis 10 Wahlhelfenden. Zusammen bilden Sie für den Wahlbezirk den Wahlvorstand, der sich aus den folgenden Personen zusammensetzt:
- einer Wahlvorsteherin bzw. einem Wahlvorsteher
- der stellvertretenden Wahlvorsteherin bzw. dem stellvertretenden Wahlvorsteher,
- weiteren drei bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern.
Die Urnenwahllokale sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Der Einsatz im Wahllokal erfolgt im Schichtdienst, beginnt um 7:15 Uhr und endet mit der Ergebnisfeststellung. Ab 18 Uhr besteht für den gesamten Wahlvorstand Anwesenheitspflicht, da dieser im Anschluss an die Wahlhandlung gemeinsam das Wahlergebnis ermittelt.
Ihre Aufgaben im Urnenwahllokal:
- Vorbereitung des Wahllokals vor der Wahl
- Prüfung der Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis
- Ausgabe der Stimmzettel
- Eintragung der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnisse
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der gesamten Wahlhandlung
- Auszählung der Stimmzettel nach 18 Uhr und Ergebnisfeststellung
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WELCHE AUFGABEN HABEN WAHLVORSTEHERINNEN UND WAHLVORSTEHER SOWIE IHRE STELLVERTRETUNGEN?
Die Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher und deren Stellvertretungen sind verantwortlich für die
- Einteilung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer auf die Vormittags- und Nachmittagsschicht,
- Am Wahlsonntag gegen 7 Uhr Abholung der Wahlunterlagen im Rathaus St. Johann nur Bezirk Mitte und West, sonst in den jeweiligen Rathäusern in Dudweiler oder Halberg und abends die Rückgabe der Unterlagen nach Feststellung des Wahlergebnisses.
- der Einrichtung des Wahllokals am Wahlsonntag (u.a. Beschilderung, Aufstellen der Tische und Wahlkabinen/-urnen),
- Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlhandlungen während der Öffnungszeiten
- Nach Schließung des Wahllokals leiten sie die Auszählung der Stimmen mit der anschließenden Feststellung
- des Wahlergebnisses für das Wahllokal.
- Teilnahme an einer Schulung, in der Sie auf die besonderen Aufgaben und Anforderungen vorbereitet und unterwiesen werden
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ERHALTEN WAHLHELFERINNEN UND WAHLHELFER EINE AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG?
Für Ihr Engagement erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von
- Hauptwahl am 9. Juni 2024:
- 35 Euro als Beisitzerin oder Beisitzer
- 45 Euro als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher oder stellvertretende/r Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher
- Eventuelle Stichwahl am 23. Juni 2024
- 25 Euro als Beisitzerin oder Beisitzer
- 35 Euro als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher oder stellvertretende/r Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher
- Hauptwahl am 9. Juni 2024:
Bewerbung als Wahlhelferin/Wahlhelfer
Hier können Sie sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bewerben:
WEITERE INFORMATIONEN UND KONTAKT
Marina Bauer
Hauptamt
Telefon:
+49 681 - 905 3258
E-Mail:
marina.bauer@saarbruecken.de
Sabine Girten
Hauptamt
Telefon:
+49 681 - 905 3487
E-Mail:
sabine.girten@saarbruecken.de
Hauptamt
WahlenKohlwaagstraße 4
66111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-3440
Fax:
+49 681 905-3266
E-Mail:
wahlen@saarbruecken.de
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