Anmeldung Schulneulinge
Wer ist schulpflichtig?
Schulpflichtig für das Schuljahr 2025/2026 sind alle Kinder, die zwischen dem 2. Juli 2018 und dem 1. Juli 2019 geboren sind.
Wer muss die Kinder anmelden?
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihre Kinder bei der zuständigen Grundschule anzumelden und die Kinder bei der Anmeldung vorzustellen. Auch Kinder, die auf Wunsch der Eltern zurückgestellt werden sollen, müssen angemeldet werden.
Wann ist die Anmeldung?
Die Eltern/Erziehungsberechtigten erhalten von der zuständigen Grundschule einen Brief mit dem Anmeldetermin.
Aufnahme nicht schulpflichtiger Kinder
- Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche, soziale und geistige Reife besitzen.
- Sie können ebenfalls an der für sie zuständigen Schule angemeldet werden.
Familien, die nach dem 1. September nach Saarbrücken gezogen sind
Eltern von Kindern, die erst nach dem 1. September 2024 (Datum der Erhebung der Schulneulinge) in Saarbrücken zugezogen sind und nicht angeschrieben wurden, werden aufgefordert, sich umgehend an der für ihr Kind zuständigen Schule zu melden.
Was muss ich mitbringen?
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
- die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch
- das Impfbuch sowie
- im Bedarfsfall ein Nachweis über die elterliche Sorge.
Für welche Schulen gibt es gesonderte Termine?
Für die Anmeldungen folgender Ganztagsgrundschulen gelten gesonderte Termine:
- Rastpfuhl
- Füllengarten
- Dellengarten
- Kirchberg
- Scheidt
- Brebach-Fechingen (Wiedheckschule)
- Grundschule Rußhütte.
Diese werden gesondert veröffentlicht.