Food-Trucks Fürstenstraße

Die Landeshauptstadt Saarbrücken vergibt exklusive Standplätze für Food Trucks in der Fürstenstraße.

Fürstenstraße - LHS

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Ab Mitte April bietet sich Gastronomiebetrieben die Möglichkeit, einen von zwei Standplätzen für Food Trucks in der neu gestalteten Fußgängerzone der Fürstenstraße zu nutzen. Mit diesem Projekt ergreift die Stadt die Initiative, um das gastronomische Angebot zu erweitern und die neu geschaffene Fußgängerzone in der Fürstenstraße zu beleben.

Die Standorte bieten eine optimale Lage mit hoher Besucherfrequenz. Interessierte Food-Truck-Betreiber sind eingeladen, sich um einen der begehrten Plätze zu bewerben.

Bewerbungen

Bewerbungen sind ab sofort bis zum 28. März 2025 möglich.

Details

  • Es werden zwei Standplätze, voraussichtlich ab Mitte April, jeweils für die Dauer von drei Monaten vergeben.
  • Die Standbetreiber und Standbetreiberinnen müssen die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis beim Ordnungsamt (ordnungsamt@saarbruecken.de) beantragen: Antragsformular Sondernutzungserlaubnis runterladen. Diese Sondernutzungserlaubnis gilt nicht während Veranstaltungszeiten (also zum Beispiel während Straßenfesten, Wochen- oder Bauernmärkten, dem Saar-Spektakel oder dem Christkindlmarkt), die in besonderem öffentlichen Interesse stehen.
  • Es können sich Stände unter den folgendem Kategorien bewerben:
    • Crêpes, Waffel, Süßwaren
    • Saarländische Spezialitäten, internationale Spezialitäten
  • Die Verkaufsstände dürfen eine Länge von 6 Metern und eine Breite vom 4 Metern nicht überschreiten.
  • Die Stände müssen zu folgenden Zeiten geöffnet haben (Pflichtöffnungszeiten):
    • Montag bis Donnerstag: 11 bis 20 Uhr
    • Freitag und Samstag: 11 Uhr bis 22 Uhr
    • Sonn- und Feiertag: 11 bis 20 Uhr
  • Darüber hinaus ist eine Öffnung des Standes innerhalb der gesetzlichen Regelungen möglich.

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Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren: