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Das Gewerberegister gibt einen umfassenden Überblick über die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Saarbrücken vorhandenen Gewerbebetriebe nach Zahl, Art und Umfang. Es ist grundsätzlich nicht öffentlich.
Auskünfte können nur über Gewerbetreibende mit Betriebssitz in der Landeshauptstadt Saarbrücken auf Grund der im Gewerberegister enthaltenen Daten erteilt werden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft kann keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere sind bei unzureichenden Angaben bei der Suche Verwechslungen nicht ausgeschlossen.
15 Euro pro Online erteilter Auskunft. Die Gebühren werden über eine Sammelrechnung abgerechnet und per Lastschrift eingezogen. Die Auskünfte sind für berechtigte Stellen wie z.B. die IHK, die HWK oder den Zoll im Rahmen ihrer behördlichen Tätigkeit kostenlos.
Die Teilnahme an der elektronischen Auskunft sieht während der Pilotphase vor, dass in der Vergangenheit mindesten 10 Auskünfte aus dem Gewerberegister der Landeshauptstadt Saarbrücken erfragt wurden.
Füllen Sie bitte den Registrierungsantrag vollständig aus. Unterschreiben Sie den Antrag und versehen sie ihn mit Ihrem Firmenstempel. Senden Sie den Antrag per Post oder elektronisch an die Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtsteueramt, 66111 Saarbrücken.
Da für den Registrierungsantrag die Schriftform vorgesehen ist, ist eine elektronische Übermittlung des Registrierungsantrages nur mit einer qualifizierten Signatur über die Virtuelle Poststelle der Landeshauptstadt Saarbrücken - eGo-Mail- möglich. Weitere Infos dazu hier .
Nutzungsbedingungen und Registrierungsformular zum Download
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