Termine beim Standesamt online buchen
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Kirchenaustritt/Voraussetzungen
AUSTRITTSERKLÄRUNG
Wenn Sie aus einer Kirche oder einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten, müssen Sie den Austritt gegenüber dem Standesamt Ihrer Wohnsitzgemeinde persönlich erklären.
Bitte bringen Sie zur persönlichen Vorsprache Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Um sicherzustellen, dass die Mitteilung über Ihren Kirchenaustritt bei der zuständigen Kirchengemeinde entsprechend verarbeitet werden kann, ist Ihr Taufdatum/Taufort erforderlich.
KIRCHENAUSTRITT VON KINDERN
- Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geben die Eltern bzw. der sorgeberechtigte Elternteil die Austrittserklärung ab.
- Kinder, die das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Austrittserklärung ihrer Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils ausdrücklich zustimmen.
- Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Austrittserklärung ohne Zustimmung ihrer Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils abgeben.
WIRKSAMKEIT
Der Kirchenaustritt ist kirchenrechtlich sofort und steuerrechtlich ab dem 1. des Folgemonats wirksam.
Über Ihren Kirchenaustritt geht eine Mitteilung an das Bürgeramt, welches das zuständige Finanzamt informiert.Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Team vom Standesamt unter Tel. +49 681 905-0 oder 115 ohne Vorwahl gerne zur Verfügung.
VORAUSSETZUNGEN
ier können Sie online einen Termin für ihren Kirchenaustritt buchen. Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen:
- Sie gehören einer Religionsgemeinschaft/Kirche des öffentlichen Rechts an
- Hauptwohnsitz in Saarbrücken
- Nur durch persönliche Vorsprache möglich.
- Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
- Bitte beachten Sie die Maskenpflicht.
Sie möchten mit Ihrem Partner oder Kind gemeinsam den Kirchenaustritt erklären?
- Schreiben Sie hierzu eine E-Mail an 34online@saarbruecken.de mit Angabe des gebuchten Termines und der Angaben (Name, Geburtsdatum, Taufort) der ebenfalls austretenden Person(en). Wichtig: Nur bei vorheriger Terminbuchung möglich. 34@online.de steht nicht für Terminanfragen zur Verfügung.
- Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Corona-Pandemie nur Personen aus demselben Haushalt zusammen einen Termin buchen dürfen.
Weiterführende Links:
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Urkundenabholung/Voraussetzungen
Bitte vereinbaren Sie nur Termine für dringende Urkundenabholungen. Alle anderen Urkundenanforderungen werden ganz bequem und zügig nach Hause gesandt.
- Persönliche Urkundenabholungen sind nur in dringenden Fällen möglich!
- Buchen Sie im 1. Schritt einen Termin und füllen Sie im 2. Schritt direkt darunter die Urkundenanforderung aus.
- Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
- Bei Beauftragung eines Bevollmächtigten, schriftliche Vollmacht mit Ausweiskopie vom Antragsteller nötig!
- Bitte beachten Sie die Maskenpflicht.
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Traukalender/Voraussetzungen
Sie wollen heiraten?
In unserem Online-Traukalender können Sie einen Wunschtermin bis zu 6 Monate im Voraus für Ihre Trauung online reservieren.- Beachten Sie, dass Termine an einem Stichtag erst ab 08:00 Uhr freigeschaltet werden.
- Nach erfolgreicher Terminbuchung erhalten Sie Informationen zu den weiteren Schritten.
Standesamt Saarbrücken
Rathausplatz 166111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-0 (Servicecenter)
Fax:
+49 681 905-1894
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 18 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
Nehmen Sie bequem über unser Online-Formular Kontakt zu Ihrem Anliegen/Terminanfrage mit uns auf. Alternativ versuchen unsere Kollegen aus dem Servicecenter Sie bestmöglich zu beraten oder richten einen Rückrufwunsch ein.