Wer wird wie bezahlt?
Tarifbeschäftigte
Die Tarifbeschäftigten der Landeshauptstadt Saarbrücken werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) bezahlt. Tarifbeschäftigte werden nach den Verordnungen des TVöD nach Art und Wertigkeit der Tätigkeit bestimmten Entgeltgruppen zugeordnet.
Beamt*innen
Die Bezüge der Beamt*innen richten sich nach dem Saarländischen Besoldungsgesetz (SBesG). Bei Beamt*innen unterteilen sich die Bezüge – je nach persönlicher Qualifikation, Stellenwert der ausgeübten Tätigkeit bzw. nach dem verliehenen Amt – in Besoldungsgruppen.
Entgeltgruppen
Mit zunehmender Berufserfahrung erhöht sich das Gehalt in beiden Gruppen stufenweise.
Es gibt 15 Entgeltgruppen und die einzelnen Entgeltgruppen umfassen jeweils 6 Stufen.
Bei Einstellung werden die Beschäftigte der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Bei einer einschlägigen Berufserfahrung von mind. 1 Jahr erfolgt die Einstellung in Stufe 2, bei mind. 3 Jahren erfolgt die Zuordnung zur Stufe 3.
Bei einem Wechsel aus dem öffentlichen Dienst (TVöD-Anwender) kann die erreichte Stufe übernommen werden.
Sozial- und Erziehungsdienst
Für Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes (z.B. Erzieher/-innen, Kinderpfleger/-innen, Sozialarbeiter/-innen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) gelten besondere Regelungen.
Hier gibt es die Entgeltgruppen S 2 bis S 18. Diese Entgeltgruppen umfassen ebenfalls 6 Stufen.
Bei Einstellung werden die Beschäftigte der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Bei einer einschlägigen Berufserfahrung von mind. 1 Jahr erfolgt die Einstellung in Stufe 2, bei mind. 4 Jahren erfolgt die Zuordnung zur Stufe 3.
Die Regelungen zu den Stufenlaufzeiten im Sozial- und Erziehungsdienst werden jedoch zum 1. Oktober 2024 an die allgemeinen und besseren Regelungen der übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst angepasst.
Weiterhin erhalten die Beschäftigten in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a (u.a. Erzieher/-innen) eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (in den Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 und S 15) erhalten eine Zulage in Höhe von 180 Euro. Zusätzlich gibt es bei der Landeshauptstadt Saarbrücken eine pauschale Arbeitsmarktzulage in Höhe von 100 Euro monatlich für Beschäftigte der Entgeltgruppe S 8a.
Wochenarbeitszeit
Für vollbeschäftigte saarländische Beamt*innen gilt eine einheitliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, für Tarifbeschäftigte 39 Stunden. Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden individuelle Teilzeitmodelle angeboten.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Arbeitszeit-/Teilzeitmöglichkeiten finden sich unter der Rubrik Work-Life-Balance.
Urlaubsanspruch
Es besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr.
Alle Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes erhalten zum allgemeinen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen 2 zusätzliche Regenerationstage im Kalenderjahr. Zudem kann die dargestellte Zulage (in Höhe von 130 Euro bzw. 180 Euro) ist 2 zusätzliche freie Arbeitstage umgewandelt werden (sog. Umwandlungstage). Insgesamt besteht somit die Möglichkeit auf bis zu 34 freie Arbeitstage im Jahr.
Sonderzahlungen
Was landläufig als Weihnachtsgeld bezeichnet wird, heißt im TVöD "Jahressonderzahlung". Der Betrag wird städtischen Mitarbeitenden mit dem Novembergehalt ausgezahlt.
Weitere Gehaltsbestandteile
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes / Betriebliche Altersvorsorge
Weitere Informationen darüber finden Sie hier.
Infos und Kontakt
Personal- und Organisationsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken
Dudweilerstraße 26-3066111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-1201
Fax:
+49 681 905-1976
E-Mail:
personalamt@saarbruecken.de
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
und
13.30 bis 15.30
Donnerstag
8 bis 18 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr