Saarbrücker Ortsrecht
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Seiten um eine unverbindliche Information über städtische Regelungen handelt.
Bei Abweichungen zu amtlichen Veröffentlichungen im Amtsblatt des Saarlandes, im städtischen Mitteilungsblatt bzw. auf der Homepage der Landeshauptstadt, Rubrik Bekanntmachungen, sind diese maßgeblich.
Hinweis: Sollten Sie die von Ihnen gesuchte Rechtsvorschrift nicht finden, steht Ihnen das Hauptamt mit weiteren Informationen zur Verfügung.
Ortsrecht von A bis Z
Die Rechtsvorschriften sind nach Schlagwörtern sortiert und unter den entsprechenden Buchstaben hinterlegt (Beispiel: Abwassersatzung unter A - Abwasser).
Maifest (Synonym von Entgeltordnung für die zur Verfügung gestellten öffentlichen Straßen und Plätze für die Dauer der Veranstaltung von Stadtteilkirmessen sowie dem Mai- und Oktoberfest)
Märkte (Synonym von Wochenmärkte )
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Ordnungsamt
Großherzog-Friedrich-Straße 11166121 Saarbrücken
Bus & Bahn: Saarbahn, Haltestelle Uhlandstraße
Telefon:
+49 681 9050
Fax:
+49 681 905-3579
E-Mail:
ordnungsamt@saarbruecken.de
Öffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr
und
13.30 bis 15:30 Uhr
Dienstag - Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 18 Uhr
Hinweis
Bitte telefonisch unter +49 681 9050 oder 115, oder per E-Mail, einen Termin vereinbaren.
Musikschule
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