Warnstreiks

Menschen beim Streik. Foto: IMAGINE, Fotolia.com - IMAGINE, Fotolia.com

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Die Gewerkschaft Ver.di hat von Mittwoch, 5. März, bis einschließlich Freitag, 7. März, zu einem dreitägigen Warnstreik aufgerufen. Auch die Stadtverwaltung wird bestreikt.

Aktuell bekannt:

Bürgeramt West am 5. Februar geschlossen

Das Bürgeramt West bleibt aufgrund des Warnstreiks am Mittwoch, 5. Februar, geschlossen.

Die Bürgerämter City, Dudweiler und Halberg sind geöffnet.

Müllabfuhr entfällt wegen Streik

Es ist damit zu rechnen, dass der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) bestreikt wird.

Dementsprechend werden Rest-, Biomüll- sowie Papiertonnen am Mittwoch, Donnerstag und Freitag voraussichtlich nicht geleert. Auch die Sperrmüllabfuhr, die Stadtreinigung inklusive der Mülleimerleerungen im öffentlichen Bereich, Leerungen von Papier- und Altglascontainern sowie die Abfuhr von Gewerbeabfällen entfällt.

Kunden, deren Abfalltonne wegen einer entfallenen Leerung voll ist, können bei der nächsten regulären Entleerung Abfallsäcke an ihrer Tonne bereitstellen. Diese werden dann mitgenommen.

Die Gelben Tonnen werden zu den vorgesehenen Terminen abgefahren.

Wertstoffzentren an Streiktagen geschlossen

Der Wertstoffhof in der Wiesenstraße 20 (Malstatt), das Wertstoffzentrum Am Holzbrunnen 4 (St. Johann) sowie die Kompostieranlage Gersweiler (Friedhofsweg) sind während der Streiktage von Mittwoch, 5. Februar, bis einschließlich Freitag, 7. Februar, ebenfalls geschlossen.

Ab Samstag, 8. März, gelten wieder die regulären Öffnungszeiten der genannten Entsorgungseinrichtungen.

Städtische Kitas und sozialpädagogische Bereiche

Für Freitag, 7. März, rufen die Gewerkschaft Ver.di und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst in kommunalen Kindertageseinrichtungen zu einem ganztägigen Warnstreik auf. Die Stadtverwaltung rechnet daher damit, dass die städtischen Kitas bestreikt werden.

Den Aufruf zum Warnstreik haben die Gewerkschaften nicht mit der Landeshauptstadt als Trägerin der Kitas abgestimmt. Die Gewerkschaften haben auch keine Angaben dazu gemacht, welche Einrichtungen im Einzelnen von dem Warnstreik betroffen sein werden.

Für die Stadt ist also nicht planbar, welche Einrichtungen ihren Betrieb in welchem Umfang einschränken oder ganz einstellen müssen. Daher konnte auch kein alternativer Notbetrieb für die Betreuung koordiniert werden.

Bei Einrichtungen nach Betreuungsmöglichkeiten erkundigen

Aus diesem Grund empfiehlt die Stadtverwaltung allen Eltern, deren Kinder eine städtische Kita besuchen, sich bei dieser zu informieren, welche Betreuungsmöglichkeiten zu erwarten sind.

Die Landeshauptstadt muss davon ausgehen, dass eine Vielzahl ihrer Kitas von diesem Warnstreik betroffen sein wird und die Betreuung vielerorts nicht im normalen Umfang aufrechterhalten werden kann.

Darüber hinaus kann es auch im sozialpädagogischen Bereich der Ganztagsgrundschulen – im Nachmittags- und im Hortangebot – sowie bei den Abenteuerspielplätzen zu Einschränkungen kommen.