Bundespersonalausweis
Information gemäss Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung
Die wichtigsten Infos in der Übersicht
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Fragen zur PIN
Falls Sie die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren oder eine neue PIN setzen lassen möchten, müssen Sie persönlich im Bürgeramt erscheinen.
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Die Funktionen des Personalausweises
- Scheckkartenformat
- Kontaktloser Chip im Karteninneren
- Online-Ausweisfunktion kann im Internet genutzt werden. Sie können sich damit im Internet und an Automaten sicher und eindeutig anmelden. Mit der Online-Ausweisfunktion geben Sie nur die Daten frei, die für Ihre Transaktion im Internet benötigt werden.
- Zukünftig verstärkte Nutzung von Dienstleistungen der Behörden im Rahmen des E-Governments im Internet
- Vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente (zur Nutzung muss ein Signaturzertifikat von einem externen Anbieter erworben und auf den Ausweis geladen werden)
- Mehr Schutz gegen Missbrauch des Ausweises durch digitales Lichtbild und Fingerabdrücke zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Inhaber. Seit dem 2. August 2021 ist es verpflichtend beim Beantragen eines neuen Personalausweises seine Fingerabdrücke abnehmen zu lassen. Die biometrischen Daten sind besonders geschützt und können nur von hoheitlichen Stellen (zum Beispiel der Polizei) ausgelesen werden.
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Online Ausweisfunktion
Um sich mit dem neuen Personalausweis im Internet ausweisen zu können, muss die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet sein. Sie kann erst ab 16 Jahren verwendet werden.
Für den Einsatz am heimischen PC benötigen Sie ein Kartenlesegerät, das im Handel erhältlich ist. Bei dem Hersteller des Gerätes erhalten Sie auch die zugehörige Treibersoftware. Zusätzlich benötigen Sie die Software AusweisApp. Diese übernimmt die Kommunikation zwischen dem Kartenlesegerät und dem Online- Dienst. Sie erhalten diese kostenfrei zum Download unter www.personalausweisportal.de
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Wann kann der neue Personalausweis erworben werden?
Der neue Personalausweis kann auf Wunsch jederzeit beantragt werden.
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Wie lange gilt der Personalausweis?
- Bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
- Ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
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Wie hoch ist die Gebühr?
- Bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 Euro
- Ab dem 24. Lebensjahr: 37 Euro
Weitere Gebührenregelungen:
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Ändern der PIN beim Bürgeramt (zum Beispiel PIN vergessen): gebührenfrei
- Ändern der PIN zu Hause mit dem eigenen Lesegerät: gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Gebühr elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch jeweiligen privaten Anbieter
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Welche Unterlagen benötige ich zur Beantragung?
Bei allen Bürgerämtern können Sie an unseren Selbstbedienungs-Terminals Passbilder selbst vor Ort erstellen. Planen Sie hierfür bitte 5 bis 10 Minuten Zeit vor Ihrem eigentlichen Termin ein.
- Zur Prüfung der Identität muss die Ausweisbewerberin oder der Ausweisbewerber (also auch das minderjährige Kind) persönlich bei der Behörde erscheinen.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, entsprechend der neuen Fotomustertafel für biometrietaugliche Bilder (mehr Infos auf der Seite der Bundesdruckerei). Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein.
- Letzter Personalausweis, oder Reisepass, beziehingsweise bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden. Bei der Erstbeantragung eines Personalausweises wird eine aktuelle Geburts- oder Abstammungsurkunde im Original benötigt.
- Bei Personen unter 16 Jahren muss eine Zustimmungserklärung von beiden gesetzlichen Vertretern (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden und ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung/Abholung anwesend sein. Die Vorlage der Ausweise (oder Ausweiskopien) der gesetzlichen Vertreter ist erforderlich.
Das Formular zur Zustimmungserklärung gibt es im Downloadbereich.
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Kann ich mich vertreten lassen?
Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich bei der Beantragung nicht vertreten lassen.
Bei der Abholung des Personalausweises können Sie sich vertreten lassen.
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Erstausstellung oder Verlust: Identitätsnachweis
Bei der Erstausstellung eines Personalausweises oder wenn Sie diesen verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Als geeignete Nachweise gelten:
- Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass/Kinderausweis/Kinderpass)
- Frühere Ausweis-/Passanträge
- Personenstandsurkunden in Verbindung mit einem Verwandten ersten Grades
Wurde der Ausweis gestohlen, muss zunächst bei der Polizei eine Diebstahlanzeige erstattet werden. Ging der Ausweis verloren, nimmt das Bürgeramt eine Verlustanzeige auf.
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Wie lange dauert es, bis mein Personalausweis fertig ist?
Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Personalausweis ausgehändigt bekommen, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel können Sie mit ca. 2 bis 3 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen.
Sie können für die Abholung Ihres Personalausweises auch eine Person bevollmächtigen.
Statusabfrage Reisepass
Wenn Sie einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragt haben, können Sie mit diesem Service den Bearbeitungsstand erfahren. Dieser Service ist kostenfrei.
» Link zur Statusabfrage Reisepass
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Was passiert mit meinem alten Ausweis?
Ihren alten Personalausweis müssen wir, so sieht es das Gesetz vor, nach Ablauf der Gültigkeit einziehen.
Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen jedoch den alten Personalausweis mit nach Hause geben, wenn wir ihn als ungültig gekennzeichnet haben.
Statusabfrage Ausweis
Wenn Sie einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragt haben, können Sie mit diesem Service den Bearbeitungsstand erfahren. Dieser Service ist kostenfrei.
Vorläufiger Personalausweis
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Wird der vorläufige Ausweis sofort ausgestellt?
Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt
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Wie lange gilt der vorläufige Personalausweis?
Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises richtet sich nach dem Nutzungszwecks; sie darf einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.
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Wie hoch sind die Gebühren?
10 Euro
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Welche Unterlagen benötige ich zur Beantragung?
Bei allen Bürgerämtern können Sie an unseren Selbstbedienungs-Terminals Passbilder selbst vor Ort erstellen. Planen Sie hierfür bitte 5 bis 10 Minuten Zeit vor Ihrem eigentlichen Termin ein.
- Zur Prüfung der Identität muss die Ausweisbewerberin oder der Ausweisbewerber (also auch das minderjährige Kind) persönlich bei der Behörde erscheinen.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, es können auch Passbilder entsprechend der neuen Fotomustertafel für biometrietaugliche Bilder (mehr Infos) verwendet werden. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein.
- Letzter Personalausweis, der Reisepass, bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden. Bei der Erstbeantragung eines Personalausweises wird eine aktuelle Geburts- oder Abstammungsurkunde im Original benötigt.
- Bei Personen unter 18 Jahren muss eine Zustimmungserklärung von beiden gesetzlichen Vertretern (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden und ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung/Abholung anwesend sein. Die Vorlage der Ausweise (oder Ausweiskopien) der gesetzlichen Vertreter ist erforderlich.
Das Formular zur Zustimmungserklärung gibt es im Downloadbereich
Downloads
Infos zum neuen Personalausweis gibt es in dieser Broschüre zum Download.
Download
Formulare zur Vollmachtserteilung und Zustimmungserklärung finden Sie hier zum Download.
Informationen zum Online-Ausweis
Weitere Informationen zur Online-Ausweis-Funktion Ihres Personalausweises gibt es unter personalausweisportal.de.
Passbilder
Bei allen Bürgerämtern können Sie an unseren Selbstbedienungs-Terminals Passbilder selbst vor Ort erstellen. Planen Sie hierfür bitte 5 bis 10 Minuten Zeit vor Ihrem eigentlichen Termin ein.
Alternativ zu unserem Selbstbedienungs-Foto-Automaten im Bürgeramt City können Sie ihre Passbilder auch bei folgenden Saarbrücker Fotostudios anfertigen lassen: