Reisepass und Kinderreisepass

Alle Informationen zu Reisepass oder Kinderreisepass.

Hinweis: Lieferverzögerungen bei Reisepässen

Die Bundesdruckerei in Berlin weißt aktuell darauf hin, dass sich wegen hoher Nachfrage die Lieferzeiten für Reisepässe erhöhen. Derzeit erhalten die Bürgerämter die Reisepässe erst sieben bis acht Wochen nach Antragstellung zur Aushändigung. Die Saarbrücker Bürgerdienste empfehlen gegebenenfalls auf einen Express-Reisepass zurückzugreifen.

Reisepass (32 Seiten)

In den Reisepässen werden biometrische Daten (Bild, Fingerabdruck) in einem Chip gespeichert. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen ihre Unterschrift für den Reisepass abgeben.

Alle Deutschen können ab der Geburt einen Reisepass beantragen. Liegt der Hauptwohnsitz in Saarbrücken, kann der Reisepass bei einem unserer vier Bürgerämter beantragt werden. Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer) vorliegen.

  • Wie lange gilt der Reisepass?
    • Bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
    • Ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
  • Wie hoch ist die Gebühr?
    • Bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro
    • Ab dem 24. Lebensjahr 70 Euro
  • Welche Unterlagen benötige ich zur Beantragung?

    Bei allen Bürgerämtern können Sie an unseren Selbstbedienungs-Terminals Passbilder selbst vor Ort erstellen. Planen Sie hierfür bitte 5 bis 10 Minuten Zeit vor Ihrem eigentlichen Termin ein.

    • Zur Prüfung der Identität muss die Passbewerberin oder der Passbewerber (also auch das minderjährige Kind) persönlich bei der Behörde erscheinen.
    • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
    • Letzter Personalausweis oder der Reisepass oder bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden. Bei der Erstbeantragung eines Reisepasse wird eine aktuelle Geburts- oder Abstammungsurkunde im Original benötigt.
    • Bei Personen unter 18 Jahren muss eine Zustimmungserklärung von beiden gesetzlichen Vertretern (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden und ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung/Abholung anwesend sein. Die Vorlage der Ausweise (oder Ausweiskopien) der gesetzlichen Vertreter ist erforderlich.
      Das Formular zur Zustimmungserklärung gibt es im Downloadbereich.
  • Kann ich mich vertreten lassen?

    Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich bei der Beantragung nicht vertreten lassen.

    Bei der Abholung des Reisepasses können Sie sich vertreten lassen. 

  • Erstausstellung oder Verlust – Identitätsnachweis

    Bei der Erstausstellung eines Reisepasses oder wenn Sie diesen verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Als geeignete Nachweise gelten:

    • Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis/Kinderpass)
    • Frühere Ausweis-/Passanträge
    • Personenstandsurkunden in Verbindung mit einem Verwandten ersten Grades
  • Wie lange dauert es, bis mein Reisepass fertig ist?

    Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Reisepass ausgehändigt bekommen, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel können Sie mit circa 3 bis 4 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen.

    Statusabfrage

    Wenn Sie einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragt haben, können Sie mit diesem Service den Bearbeitungsstand erfahren. Dieser Service ist kostenfrei.

    » Link zur Statusabfrage Reisepass

  • Express-Pass

    Auf Antrag ist die Ausstellung eines Express-Passes möglich. Bestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12 Uhr, an die Behörde zugestellt. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag, wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag vorgenommen.

    Die Expresslieferung kostet zusätzlich zu den Pass-Gebühren 32 Euro.

  • Was passiert mit meinem alten Reisepass?

    Ihren alten Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass müssen wir, so sieht es das Gesetz vor, nach Ablauf der Gültigkeit einziehen.

    Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen den alten Reisepass mit nach Hause geben, wenn wir ihn als ungültig gekennzeichnet haben.

Reisepass (48 Seiten für Vielreisende)

In den Reisepässen werden biometrische Daten (Bild, Fingerabdruck) in einem Chip gespeichert. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen ihre Unterschrift für den Reisepass abgeben.

  • Wie lange gilt der Reisepass?
    • Bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
    • Ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
  • Wie hoch ist die Gebühr?
    • Bis zum 24. Lebensjahr: 59,50 Euro
    • Ab dem 24. Lebensjahr: 92 Euro
  • Welche Unterlagen benötige ich zur Beantragung?

    Bei allen Bürgerämtern können Sie an unseren Selbstbedienungs-Terminals Passbilder selbst vor Ort erstellen. Planen Sie hierfür bitte 5 bis 10 Minuten Zeit vor Ihrem eigentlichen Termin ein.

    • Zur Prüfung der Identität muss die Passbewerberin oder der Passbewerber (also auch das minderjährige Kind) persönlich bei der Behörde erscheinen.
    • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
    • Letzter Personalausweis oder der Reisepass oder bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden. Bei der Erstbeantragung eines Reisepasse wird eine aktuelle Geburts- oder Abstammungsurkunde im Original benötigt.
    • Bei Personen unter 18 Jahren muss eine Zustimmungserklärung von beiden gesetzlichen Vertretern (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden und ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung/Abholung anwesend sein. Die Vorlage der Ausweise (oder Ausweiskopien) der gesetzlichen Vertreter ist erforderlich.
      Das Formular zur Zustimmungserklärung gibt es im Downloadbereich.
  • Kann ich mich vertreten lassen?

    Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich bei der Beantragung nicht vertreten lassen.

    Bei der Abholung des Reisepasses können Sie sich vertreten lassen.

  • Erstausstellung oder Verlust – Identitätsnachweis

    Bei der Erstausstellung eines Reisepasses oder wenn Sie diesen verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Als geeignete Nachweise gelten:

    • Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis/Kinderpass)
    • Frühere Ausweis-/Passanträge
    • Personenstandsurkunden in Verbindung mit einem Verwandten ersten Grades
  • Wie lange dauert es, bis mein Reisepass fertig ist?

    Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Reisepass ausgehändigt bekommen, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel können Sie mit circa 3 bis 4 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen.

    Statusabfrage Reisepass

    Wenn Sie einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragt haben, können Sie mit diesem Service den Bearbeitungsstand erfahren. Dieser Service ist kostenfrei.

    » Link zur Statusabfrage Reisepass

  • Express-Pass

    Auf Antrag ist die Ausstellung eines Express-Passes möglich. Bestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12 Uhr, an die Behörde zugestellt. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag, wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag vorgenommen.

    Die Expresslieferung kostet zusätzlich zu den Pass-Gebühren 32 Euro.

  • Was passiert mit meinem alten Pass?

    Ihren alten Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass müssen wir, so sieht es das Gesetz vor, nach Ablauf der Gültigkeit einziehen.

    Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen den alten Reisepass mit nach Hause geben, wenn wir ihn als ungültig gekennzeichnet haben.

Passbilder

Bei allen Bürgerämtern können Sie an unseren Selbstbedienungs-Terminals Passbilder selbst vor Ort erstellen. Planen Sie hierfür bitte 5 bis 10 Minuten Zeit vor Ihrem eigentlichen Termin ein.

Alternativ können Sie ihre Passbilder auch bei folgenden Saarbrücker Fotostudios anfertigen lassen:

Ein Smartphones mit einem Map Marker, der auf eine Karte zeigt.

Mit dem Öffnen der Karte akzeptieren Sie die Google-Nutzungsbedingungen und das Setzen von Google-Cookies.

Mehr Infos: Datenschutzerklärung

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Kinderreisepass: Wegfall seit 1. Januar 2024

Bei Reisen ins Ausland benötigen Kinder einen eigenen Pass. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit 2012 ungültig. 

Seit 1. Januar 2024 können Bürgerinnen und Bürger keine Kinderreisepässe mehr beantragen. Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Auch eine Verlängerung bereits ausgestellter Dokumente ist nicht mehr möglich. 

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe und Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit!