Grillen entlang der Saar

Ideal bei schönem Wetter: Auch am  Staden oder in den Burbacher Wiesen darf gegrillt oder geschwenkt werden. 

Aktueller Hinweis

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Bitte beachten Sie den aktuellen Graslandfeuerindex des deutschen Wetterdienstes. Ab Stufe vier ist das Grillen untersagt.

Graslandfeuerindex

Unter Beachtung bestimmter Regelungen dürfen Bürger zum Beispiel am Staden oder in den Burbacher Wiesen grillen und schwenken. Gleichzeitig können Bürger, die ein paar ruhige Stunden an der Saar verbringen möchten, ebenfalls auf ihre Kosten kommen - ohne vom Rauch der anderen gestört zu werden. 

Die Stellen im Überblick

Bezirk Mitte

  • Am Staden: Rasenfläche an der Saar unterhalb der Einmündung Obere Lauerfahrt/Am Staden, 
  • So genannte Vogelinsel
  • Freizeitanlage St. Arnual: Rasenfläche an der Saar
  • Bürgerpark Hafeninsel: Fläche im so genannten Dreieck in Höhe des CineStars 

Bezirk West

  • Burbacher Saaranlagen: Rasenfläche zwischen Saarufer und begleitendem Uferweg

Folgende Regeln sind dabei zu beachten

  • Es dürfen ausschließlich handelsübliche Gas- oder Holzkohlegrills verwendet werden, welche auf Füßen stehen müssen, damit ein ausreichender Abstand zwischen Glut und Grasnarbe besteht
  • Sogenannte Einweggrills sind nicht erlaubt, da sie unmittelbar auf dem Boden aufliegen und die Grasnarbe dadurch beschädigen.
  • Offene Feuerstellen sind grundsätzlich verboten.
  • Zu Gehölzen und Bäumen ist ein Mindestabstand von zehn Metern einzuhalten.
  • Die Grillstelle ist immer zu beaufsichtigen und später restlos zu löschen.
  • Sämtliche Abfälle, einschließlich der Grillasche, sind zu entsorgen. Dabei ist zu beachten, dass die Grillasche noch Glutreste enthalten kann. Diese sind abzulöschen. Ein entsprechender Metallbehälter muss mitgeführt werden.

Die ausgewiesenen Grillflächen erfüllen bestimmte Kriterien. Sie befinden sich mindestens 50 Meter vom nächsten Gebäude. Die Grünanlagen sind entsprechend groß, so dass durch das Grillen andere Nutzungen nicht behindert oder unterbunden werden. In nächster Umgebung befinden sich keine wertvollen Gehölze. Die Grillplätze sind gut einzusehen, um einer möglichst großen öffentlichen bzw. sozialen Kontrolle zu unterliegen.

Hintergrund

Bis 2013 galt nach der Polizeiverordnung der Landeshauptstadt zum Schutz der öffentlichen Anlagen und deren Erholungswert ein absolutes Grillverbot in allen Grünanlagen und Parkanlagen. Anwohner und Besucher der Grünanlagen sollten damit vor unerwünschter Rauchentwicklung geschützt und Schäden an Gehölzen und am Rasen verhindert werden.

Das Interesse an öffentlichen Grillplätzen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Am Staden und in den Burbacher Saaranlagen wurde seit geraumer Zeit tatsächlich gegrillt. Nun hat die Stadt die Grünanlagensatzung geändert und spezieller Flächen, auf denen das Grillen erlaubt ist, ausgewiesen. Die Flächen, auf denen die Bürgerinnen und Bürger ab sofort grillen dürfen, sind entsprechend beschildert.

An ausgewiesenen Flächen darf entlang der Saar gegrillt werden, zum Beispiel am Staden. Zur Entsorgung der heißen Asche stehen dort spezielle Behälter bereit. - LHS

An ausgewiesenen Flächen darf entlang der Saar gegrillt werden, zum Beispiel am Staden. Zur Entsorgung der heißen Asche stehen dort spezielle Behälter bereit. - LHS

An ausgewiesenen Flächen darf entlang der Saar gegrillt werden, zum Beispiel am Staden. Zur Entsorgung der heißen Asche stehen dort spezielle Behälter bereit. - LHS

Grillordnung

  • Brandgefahr

    Wegen Brandgefahr ist der tagesaktuelle Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD) vor dem Grillen zu prüfen. Ab Gefahrenstufe 4 ist das Grillen verboten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des DWD unter www.dwd.de.

  • Einweggrills

    Einweggrills und offene Feuer sind verboten! Verwenden Sie nur handelsübliche Gas- und Holzkohlegrills. Diese müssen mindestens 50 Zentimeter hoch aufgeständert sein, um Verbrennungen an der Grasnarbe zu vermeiden. Der brennende Grill ist stets zu beaufsichtigen. Glimmende Reste sind umgehend zu löschen.

  • Abstände

    Zu Sträuchern und Bäumen ist ein Mindestabstand von 10 Metern einzuhalten.

  • Grillasche

    Die aufgestellten Metallbehälter sind ausschließlich für die Grillasche und Glutreste da. Nehmen Sie bitte Ihre Abfälle wieder mit und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß.

  • Sport

    Ballspiele und Frisbee in der Nähe der Grillstellen sind aus Sicherheitsgründen verboten!

  • Musik

    Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Umgebung und Mitmenschen: Verzichten Sie auf das laute Abspielen von Musik.

  • Grillordnung zum Download