Wie geht es nach der Europawahl weiter?

Was geschieht nach der Europawahl am 9. Juni?

Rede Junckers im EP 2017 - EU

Rede Junckers im EP 2017 - EU

Rede Junckers im EP 2017 - EU

In den Wochen nach der Europawahl treffen sich die neugewählten Europaabgeordneten mit gemeinsamen politischen Überzeugungen und versuchen Fraktionen zu bilden, in denen sie in den kommenden fünf Jahren zusammenarbeiten. Jede Fraktion im Parlament muss aus mindestens 23 Abgeordnete aus 7 EU-Mitgliedstaaten bestehen. Die Parteien können sich dafür entscheiden, eine eigene Fraktion im Parlament zu bilden oder eine gemeinsame Fraktion mit Vertretern anderer Parteien zu bilden. Bis zum 16. Juli treffen sich die Fraktionen zu Verhandlungen über ihre Zusammensetzung.

Konstituierung des neuen Parlaments

Die neue Legislaturperiode beginnt offiziell am 16. Juli, dem ersten Tag der ersten Plenarsitzung des neuen Parlaments. Während der ersten Plenartagung werden die Abgeordneten ihre neue Präsidentin oder ihren neuen Präsidenten wählen sowie die Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen und Quästoren. Außerdem wird festgelegt, wie viele Abgeordneten in den einzelnen Ausschüssen sitzen. In der Woche nach der konstituierenden Plenarsitzung treffen sich die Europaabgeordneten zu den ersten Sitzungen der Ausschüsse und wählen deren jeweiligen Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende.

Das neue Parlament wird darüber entscheiden müssen, was mit den Gesetzesvorschlägen geschehen soll, die vor der Wahl noch nicht abgeschlossen waren. 

Wahl des Kommissionsvorsitzes

Während der Plenarwochen im Juli oder September werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auch abstimmen, wer die Europäische Kommission führen soll. Vorgeschlagen wird der Kandidat/die Kandidatin von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten. Das Parlament muss dann mit absoluter Mehrheit in geheimer Abstimmung entscheiden. Erhält der Kandidat/die Kandidatin nicht die erforderliche Mehrheit, müssen die Staats- und Regierungschefs der EU innerhalb eines Monats eine oder einen neuen Kandidaten vorschlagen, über den das Parlament dann abstimmt.

Bestätigung der gesamten EU-Kommission

Die EU-Mitgliedstaaten schlagen der neuernannten Leitung der Kommission potenzielle Kommissarinnen und Kommissare vor. Die designierten Kommissarinnen und Kommissare werden im Laufe des Herbstes von den Europaabgeordneten der zuständigen Parlamentsausschüsse in Fragerunden auf ihre Befähigung für die vorgeschlagenen Ressorts getestet. Schliesslich folgt voraussichtlich im November die finale Abstimmung im Plenum in Straßburg über die gesamte Kommission.

Neuer Vorsitz des Rates

Nach der Europawahl wird auch der neue Präsident oder die neue Präsidentin des Europäischen Rates von den Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten mit qualifizierter Mehrheit gewählt. Die neue Amtsperiode beginnt dann am 1. Dezember 2024. Er oder sie leitet die Treffen der Staats- und Regierungschefs.