Bezirksräte und Bezirksbürgermeister/innen
Aufgaben der Bezirksräte
Die Aufgaben der Bezirksräte sind im Kommunalselbstverwaltungsgesetz sowie in der Bezirksratssatzung festgelegt.
Die wichtigsten Aufgaben des Bezirksrates sind (keine abschließende Aufzählung):
- Vorschlagsrecht bei allen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen
- Anhörrecht vor Beschlussfassung des Stadtrates oder der Ausschüsse
- Entscheidungsrecht, sofern Stadtrat oder Bürgermeister/innen nicht ausschließlich zuständig sind
Aufgaben der Bezirksbürgermeister/innen
Die Aufgaben der Bezirksbürgermeister/innen sind im Kommunalselbstverwaltungsgesetz (Kommunalverfassung) niedergeschrieben. Danach nimmt der/die Bezirksbürgermeister/in die Belange seines Stadtbezirkes und den dazugehörigen Stadtteilen wahr. Ihm obliegt die repräsentative Vertretung im Stadtbezirk und den Stadtteilen. Er ist daher auch befugt, Anträge, Eingaben und Beschwerden entgegenzunehmen.
Im Rahmen ihrer allgemeinen Aufgaben kann der/die Bezirksbürgermeister/in mit dem Bezirksrat zu allen den Stadtbezirk betreffenden Fragen Vorschläge unterbreiten und Empfehlungen abgeben. Darüber hinaus ist er mit dem Bezirksrat in allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, zu hören. In bestimmten Angelegenheiten entscheidet der Bezirksrat, auf Vorlage des/der Bezirksbürgermeisters/in, sofern Haushaltsmittel bereitstehen.