Integrationsbeirat Saarbrücken
Der vierte Integrationsbeirat 2024-2029
Informationen zur Wahl 2024
Neun Listen sind zur Wahl am 29. September 2024 angetreten. Folgende Listen haben Sitze errungen: Haus Afrika (40,55 Prozent), UkraineFreundeSaar (15,39 Prozent), Barfin (10,86 Prozent), die Liste Zusammen und Gerecht (10,86 Prozent) sowie Saar-in (7,87 Prozent). Haus Afrika erhält demnach fünf Sitze, und UkraineFreundeSaar erhält zwei Sitze. Die Listen Zusammen und Gerecht, Barfin und Saar-in erhalten jeweils einen Sitz.
Die Wahlbeteiligung lag bei 4,57 Prozent. Bei der letzten Wahl 2019 lag sie bei 2,1 Prozent. Neben den zehn in Urwahl gewählten Mitgliedern entsenden die Stadtratsfraktionen weitere fünf Mitglieder in den Integrationsbeirat.
Gewählt wurden:
- Dayana Omar (Barfin)
- Lamine Conté (Haus Afrika)
- Sékou Dabiré (Haus Afrika)
- Kheira Hachemi (Haus Afrika)
- Khadija Bonni (Haus Afrika)
- Guy Marcelin Nougouapi Weleji (Haus Afrika)
- Rana Issazadeh (Saar-in)
- Dr. Lesya Matiyuk (UkraineFreundeSaar e.V.)
- Natella Don (UkraineFreundeSaar e.V.)
- Rita Pellecchia (Zusammen und Gerecht (ZuG) für Vielfalt)
Die Stadtratsfraktionen entsenden:
- Rainer Ritz (CDU)
- Andreas Neumüller (CDU)
- Britta Blau (SPD)
- Regina Schäfer-Maier (SPD)
- Thomas Brass (Bündnis 90/Die Grünen)
Sitzungstermine 2024
Die Sitzungen des Integrationsbeirates bestehen aus einem öffentlichen Teil sowie einem nicht-öffentlichen Teil am Ende der Sitzung. Interessierte sind herzlich eingeladen, den öffentlichen Teil der Sitzungen zu besuchen.
Die Sitzungen des Integrationsbeirates finden 2024 an folgenden Terminen - in der Regel in Raum 313, Rathaus St. Johann, 66111 Saarbrücken - statt:
- Dienstag, 23. Januar, 17 Uhr
- Dienstag, 5. März, 17 Uhr
- Dienstag, 30. April, 17 Uhr
- Dienstag, 18. Juni, 17 Uhr
- Dienstag, 26. November, 17 Uhr (Konstituierende Sitzung, Raum 135)
Die Tagesordnung steht etwa eine Woche vor der jeweiligen Sitzung fest. Hier gelangen Sie zu den Tagesordnungen der städtischen Gremien: buergerinfo.saarbruecken.de
Reform der Integrationsbeiräte im Saarland
§ 50 KSVG geändert
Das Gesetz Nr. 2122 zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes ist im Amtsblatt vom 21. Dezember 2023 veröffentlicht.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Gemeinden mit einem Ausländeranteil von mindestens 10 % können einen Integrationsbeirat wählen lassen. Wenn die Bildung eines Integrationsbeirats nach § 50 Absatz 3 KSVG nicht zustande kommt (beispielsweise weil keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden), entfällt die Verpflichtung zur Einrichtung eines Integrationsbeirats für die Dauer von fünf Jahren. In diesem Fall soll alternativ eine Integrationsbeauftragte oder ein Integrationsbeauftragter benannt werden.
- Gemeinden mit einem niedrigeren Ausländeranteil können von beiden Möglichkeiten zur Verbesserung der Integration Gebrauch machen, und zwar einzeln oder nebeneinander, hier gilt das Rangverhältnis nicht.
- Auch Gemeinden mit einem Ausländeranteil von mindestens 10 % können neben dem Integrationsbeirat eine Integrationsbeauftragte oder einen Integrationsbeauftragten benennen.
- Die Integrationsbeiräte werden durch die Gesetzesänderung gestärkt, indem künftig nicht nur Ausländerinnen und Ausländer, sondern auch Eingebürgerte, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und diejenigen Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben, zum Kreis der Wahlberechtigten und Wählbaren gehören. So können beispielsweise Ausländerinnen und Ausländer, die sich bereits im Integrationsbeirat engagiert haben, dieses Engagement auch nach ihrer Einbürgerung im Rahmen ihrer Tätigkeit im Integrationsbeirat oder als Integrationsbeauftragte oder Integrationsbeauftragter fortsetzen und dadurch eigene, persönliche Erfahrungen in die Tätigkeit einbringen.
- Die Rechtsstellung der Mitglieder des Integrationsbeirats bleibt weitgehend unverändert; sie wurde lediglich um den Verweis auf § 51 Absatz 4 KSVG (Erstattung von Betreuungskosten für ehrenamtlich Tätige) ergänzt, der im Jahr 2020 neu im KSVG aufgenommen wurde.
- Die Beteiligungsrechte des Integrationsbeirats gelten auch für Integrationsbeauftragte.
- Das Änderungsgesetz wurde außerdem um eine Übergangsregelung ergänzt, welche den Gemeinden eine gewisse Übergangszeit zur Anpassung an die neue Rechtslage einräumt. In diesem Zusammenhang kann die Amtszeit der aktuellen Integrationsbeiräte einmalig um bis zu vier Monate verlängert werden.
- Bestehende Satzungen sind zeitnah an die geänderte Rechtslage anzupassen. Gemeinden mit einem Ausländeranteil von mindestens 10 %, die bislang nicht über eine solche Satzung verfügen, haben innerhalb eines Jahres eine entsprechende Satzung zu erlassen. Die Einzelheiten sind in der Übergangsregelung in Artikel 2 des Gesetzes geregelt.
- Eine gleichzeitige Durchführung der Integrationsbeiratswahlen mit den Europa- und Kommunalwahlen im kommenden Jahr ist nicht zulässig.
Bei der Landeshauptstadt wird nun im nächsten Schritt eine neue Satzung entwickelt und die Wahl des Integrationsbeirats auf der neuen gesetzlichen Grundlage vorbereitet. Den Wahltermin legt der Stadtrat fest.
Aktionsprogramme des Integrationsbeirates
Hier finden Sie die Aktionsprogramme des Integrationsbeirates für die Jahre 2020-2023.
Hier finden Sie die Geschäftsordnung sowie die Satzung des Integrationsbeirates zum Download.
Der Integrationsbeirat vergibt Zuschüsse an interkulturell tätige Vereine und Migrantenorganisationen. Anträge nimmt die Geschäftsstelle entgegen.
Der Integrationsbeirat Saarbrücken wurde erstmals 1989 gewählt - damals unter dem Namen "Ausländerbeirat". Anlässlich seines 25-jährigen Bestehens 2014 hat er eine Festschrift herausgegeben.
Geschäftsstelle des Integrationsbeirates
Integrationsbeirat
Rathaus St. JohannRathausplatz 1
66111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-1352
Fax:
+49 681 905-1979
E-Mail:
integrationsbeirat@saarbruecken.de
Website:
http://www.saarbruecken.de/integrationsbeirat