Integrationsbeiratswahl 2024
Die Integrationsbeiratswahl 2024
Ergebnisse der Wahl
Neun Listen sind zur Wahl angetreten. Folgende Listen haben Sitze errungen: Haus Afrika (40,55 Prozent), UkraineFreundeSaar (15,39 Prozent), Barfin (10,86 Prozent), die Liste Zusammen und Gerecht (10,86 Prozent) sowie Saar-in (7,87 Prozent). Haus Afrika erhält demnach fünf Sitze, und UkraineFreundeSaar erhält zwei Sitze. Die Listen Zusammen und Gerecht, Barfin und Saar-in erhalten jeweils einen Sitz.
Die Wahlbeteiligung lag bei 4,57 Prozent. Bei der letzten Wahl 2019 lag sie bei 2,1 Prozent. Neben den zehn in Urwahl gewählten Mitgliedern entsenden die Stadtratsfraktionen weitere fünf Mitglieder in den Integrationsbeirat.
Alle Wahlergebnisse im Einzelnen sind hier zu finden:
Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich vorgestellt
Vor großem Publikum haben die Vertreterinnen und Vertreter der Listen am 27. August 2024 im Saarbrücker Filmhaus miteinander diskutiert.
Von links nach rechts: Emine Isgören (Liste 10: Zusammen und gerecht für Vielfalt), Patrice Papdo Kouam in Vertretung für die Einzelbewerberin Stephania Mbianda Kamdoum (Liste 6), Dayana Omar (Liste 1: Barfin), Daria Gaidar (Liste 4: Integration Hub Saar), Lamine Conté (Liste 3: Haus Afrika), Nikolaos Engonopoulos (Liste 8: Somos Integration), Anas Alakkad (Liste 7: Saar-in), Dr. Lesya Matiyuk (Liste 9: UkraineFreundeSaar) und Syed Gulshan Abbas-Naqui (Liste 2: Grüne Liste).
Die Moderation hatte Prof. Dr. Dirk van den Boom übernommen.
Die Listen
Folgende Wahlvorschläge wurden zugelassen und am 7. August 2024 öffentlich bekanntgemacht.
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Alle Informationen auf einen Blick
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Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Ausländer/in, Eingebürgerte/r, Spätaussiedler/in ist oder als Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Geburt in Deutschland erworben hat,
- am Wahltag 18 Jahre alt oder älter ist und
- seit mindestens drei Monaten (Stichtag: 29.06.2024) in der Landeshauptstadt Saarbrücken den Hauptwohnsitz hat.
Die Wahlberechtigten, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt beantragen. Dafür müssen sie Nachweise mitbringen (z.B. Einbürgerungsurkunde, Nachweis über Spätaussiedler-Eigenschaft).
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Wer darf nicht wählen?
- Angehörige des Diplomatischen und Konsularischen Korps
- Angehörige ausländischer Streitkräfte
- Deutsche Staatsangehörige (außer den oben genannten Personen)
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Wer muss eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen?
Die Wahlberechtigten, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben (d.h. Ausländer/innen, Eingebürgerte, Spätaussiedler/innen und Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Geburt in Deutschland erworben haben), müssen eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt beantragen.
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Wie kann man eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen?
Die Wahlberechtigten, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen bis zum 6. September eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt beantragen. Der befüllte und unterzeichnete Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis muss zusammen mit einer Kopie der Einbürgerungsurkunde oder des Nachweises über Spätaussiedler-Eigenschaft der Abteilung Wahlen im Haus Berlin persönlich oder per Post eingereicht werden (Öffnungszeiten: Mo-Mi 8.30-15.30 Uhr, Do 8–18 Uhr, Fr 8.30-12 Uhr).
Von 21. August bis 6. September kann man Eintragung ins Wählerverzeichnis mit der Briefwahl verbinden.
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Welche Möglichkeiten gibt es zu wählen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten zu wählen:
- am Wahltag persönlich im Wahllokal
- per Briefwahl im Briefwahl-Lokal im Haus Berlin
- per Briefwahl (per Post).
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Wann und wo kann man am Wahltag wählen?
Am 29. September von 8 bis 18 Uhr sind die vier Wahllokale geöffnet in Saarbrücken-Mitte (Rathaus St. Johann), West (Bürgerhaus Burbach), Dudweiler (Turmschule) und Halberg (BürgerInnenZentrum Brebach).
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Wie kann man im Briefwahllokal wählen?
Bereits vom 21. August bis 27. September kann man während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Mo-Mi 8.30-15.30 Uhr, Do 8–18 Uhr, Fr 8.30-12 Uhr) bei der Abteilung Wahlen im Haus Berlin seine Stimme abgeben. Bitte Wahlbenachrichtigung oder Ausweis mitbringen!
Von 21. August bis 6. September können die Wahlberechtigten, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, die Eintragung ins Wählerverzeichnis mit der Briefwahl verbinden. Bitte Einbürgerungsurkunde oder Nachweis über Spätaussiedler-Eigenschaft mitbringen!
Was ist der Integrationsbeirat?
Ausländerbeirat
1989 wurde der erste Saarbrücker Ausländerbeirat gewählt. Mitglieder waren Personen mit ausländischem Pass aus Saarbrücken.
Integrationsbeirat
2008 wurde das § 50 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) geändert. Die Ausländerbeiräte wurden in Integrationsbeiräte umbenannt. Seitdem werden zwei Drittel der Mitglieder von der ausländischen Bevölkerung Saarbrückens gewählt, und ein Drittel wird aus dem Stadtrat entsandt.
Reform 2024
2009, 2014 und 2019 wurde der Integrationsbeirat als kommunalpolitische Interessenvertretung für Migrantinnen und Migranten gewählt. Er hat die Aufgabe, Anträge an den Stadtrat und an die Ausschüsse zu stellen, damit die Belange der Bevölkerung mit ausländischem Pass stärker in der Kommunalpolitik berücksichtigt werden. Nach einer weiteren Reform sind bei der Wahl 2024 erstmals auch eingebürgerte Personen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler wählbar und wahlberechtigt.
Integrationsbeirat Saarbrücken
Der Integrationsbeirat ist die politische Interessenvertretung der zugewanderten Bevölkerung in Saarbrücken. Hier erfahren Sie mehr über seine Arbeit.