Informationen für Wählerinnen und Wähler
Wahlbenachrichtigung
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten ab dem 13. Januar 2025 eine Wahlbenachrichtigung mit Informationen zur Wahlberechtigung für die am 23. Februar 2025 stattfindende Wahl. Sie finden dort ebenfalls Informationen zu Ihrem Wahlbezirk, zur Barrierefreiheit Ihres Wahllokales und zur Möglichkeit der Briefwahl. Für die Teilnahme an der Wahl per Brief ist die Beantragung eines Wahlscheines erforderlich.
Briefwahl beantragen:
- Per Vordruck auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes
- Per Mail schriftlich an wahlen@saarbruecken.de
- Online unter www.saarbruecken.de/wahlen
- Einfach den QR-Code scannen
- Persönliche Vorsprache in einem der vier Briefwahlbüros in Ihrer Nähe
Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl
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Deutsche
Für die Bundestagswahl 2025 ist wahlberechtigt, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- 18 Jahre und älter ist
- seit mindestens 3 Monaten vor dem Wahltermin in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft ist oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält
- in das Wählerverzeichnis des Wahlkreises eingetragen ist
- nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
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Deutsche im Ausland
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Inland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Weitere Hinweise erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin unter Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin
Weitere Informationen und Kontakt
Hauptamt
WahlenKohlwaagstraße 4
66111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-3440
Fax:
+49 681 905-3266
E-Mail:
wahlen@saarbruecken.de
Website:
https://www.saarbruecken.de/de/rathaus/stadtpolitik/wahlen