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Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten ab dem 13. Januar 2025 eine Wahlbenachrichtigung mit Informationen zur Wahlberechtigung für die am 23. Februar 2025 stattfindende Wahl. Sie finden dort ebenfalls Informationen zu Ihrem Wahlbezirk, zur Barrierefreiheit Ihres Wahllokales und zur Möglichkeit der Briefwahl. Für die Teilnahme an der Wahl per Brief ist die Beantragung eines Wahlscheines erforderlich.
Für die Bundestagswahl 2025 ist wahlberechtigt, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Inland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Weitere Hinweise erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin unter Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin
Bei der Bundestagswahl 2025 können Menschen ohne festen Wohnsitz und mit gewöhnlichem Aufenthalt in Saarbrücken bis zum 2. Februar 2025 einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.
Dazu müssen die wahlberechtigten Personen den nachfolgenden Antrag ausfüllen und in einem der Briefwahlbüros der Landeshauptstadt Saarbrücken einreichen.
Dann erhalten die Personen eine Wahlbenachrichtigung mit den Informationen zum Wahltag und haben die Möglichkeit, am Wahlsonntag im entsprechenden Urnenwahlbezirk vor Ort zu wählen. Alternativ können sie Briefwahl beantragen und bekommen dann die Briefwahlunterlagen ab dem 10. Februar 2025 an eine angegebene Adresse zugeschickt.
Sobald die Stimmzettel von der Kreiswahlleitung geliefert wurden, können auch Wohnungslose direkt im Briefwahllokal wählen.
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Hauptamt
Wahlen
Telefon:
+49 681 905-1212
Fax:
+49 681 905-3266
E-Mail:
wahlen@saarbruecken.de
Website:
https://www.saarbruecken.de/de/rathaus/stadtpolitik/wahlen
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