Bekanntmachungen: Archiv

Im Archiv gibt es eine Übersicht über vergangene Bekanntmachungen.

Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Saarbrücken

Donnerstag, 23. Juni 2022

Im Zusammenhang mit einer in der / den Gemarkung(en) Klarenthal; Flur 3 (Warndtstraße) durchgeführten Liegenschaftsvermessung wurden die Grenzen der Flurstücke Nr. 89/1, 90/4, 100/5, 100/9, 100/18, 390/100, 391/100, 394/100  festgestellt und abgemarkt. Über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wurde am 22.06.2022 ein Grenztermin durchgeführt. Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 Saarländisches Vermessungs- und Katastergesetz (SVermKatG) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend waren, die Verwaltungsentscheidungen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen

Mittwoch, 22. Juni 2022

Durch das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) als die für den Erlass dieser tierseuchenrechtlichen Anordnung gem. den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 des Saarländischen Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (SAGTierSG) vom 23.Juni 1976 (Amtsbl. S. 690), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1728 vom 18. November 2010 (Amtsbl. S. 1420), zuständige Behörde, wird gemäß §§1, 2, 4, 5, 13, 23 und 24 ff. des Gesetzes zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2016/429, Verordnung (EU) 2020/689 Artikel 21 und §§ 10, 11 und 12 der Bienenseuchen-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2004 (BGBl. I S. 2738), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388), in der jeweils zurzeit geltenden Fassung, zum Schutz gegen die Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut, folgendes angeordnet:

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Satzung über die Gestaltung von Freiflächen sowie Flachdach- und Fassadenflächen in der Landeshauptstadt Saarbrücken

Montag, 20. Juni 2022

Die nachfolgende Satzung wird hiermit gemäß § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 27.04.2021 öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der jeweilig gültigen Fassung oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. vor Ablauf eines Jahres der Oberbürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Verfahrens- oder Formmängel gegenüber der Landeshauptstadt Saarbrücken unter Bezeichnung der Tatsache, die die Mängel ergeben, schriftlich gerügt worden sind.

Uwe Conradt

Oberbürgermeister

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