Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Veröffentlichungspflicht der Landeshauptstadt bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb.

Vergebene Aufträge nach § 30 Abs. 1 UVgO

Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb sind gemäß § 30 Abs. 1 UVgO für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf der Internetseite zu veröffentlichen.

Vergebene Aufträge nach §20 Abs.3 VOB/A

Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro netto und Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro netto sind gem. §20 Abs.3 VOB/A für die Dauer von 6 Monaten auf der Internetseite folgende Angaben zu veröffentlichen.