Donnerstag, 30. März 2023

Erweiterung der Fußgängerzone: Neue Verkehrsregelung noch im April

Die Landeshauptstadt Saarbrücken erweitert die Fußgängerzone rund um den St. Johanner Markt. Obertor-, Faß-, Türken- und Katholisch-Kirch-Straße werden Teil der Fußgängerzone am und um den St. Johanner Markt.

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Quartier St. Johanner Markt - City-Marketing Saarbrücken GmbH

Quartier St. Johanner Markt - City-Marketing Saarbrücken GmbH

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Die Fußgängerzone wächst dadurch von 16.000 auf insgesamt 25.000 Quadratmeter – und damit um über 50 Prozent.

In einem ersten Schritt wird im April die neue Verkehrsregelung durch eine neue Beschilderung in Kraft gesetzt. Ersatz-Behindertenstellplätze werden am Schillerplatz und in der Gerberstraße ausgeschildert. In der Mainzer Straße schafft die Stadt neue Stellplätze für die Taxis aus der Obertorstraße.

Ab Mitte Mai führt die Stadt dann schrittweise die vorgesehenen Umbaumaßnahmen an den Ein- und Ausfahrten durch. Entlang der Bleichstraße entstehen ein durchgehender Gehweg und neue Taxistellplätze. Ebenfalls ausgebaut werden dann die – im ersten Schritt nur beschilderten – Taxistellplätze in der Mainzer Straße und die Behindertenstellplätze in der Gerberstraße. Die Kaltenbachstraße erhält im Übergang zur Gerberstraße eine elektronische Polleranlage für das Ein- und Ausfahren des Lieferverkehrs.
 

„Wir schaffen mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger in der historischen Altstadt.“ Oberbürgermeister Uwe Conradt

Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Wir schaffen mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger in der historischen Altstadt. Der Autoverkehr wird in den neuen Bereichen der Fußgängerzone reduziert. Dadurch erhöhen wir die Aufenthaltsqualität für alle Menschen. Unsere Altstadt und das hervorragende Angebot unserer Gastronomen und Händler werden die Menschen noch ungestörter genießen können. Ich freue mich darauf, dass die Menschen schon mit Beginn des Frühjahrs die neu gewonnenen Räume in der City für sich erobern können.“

Veranstaltungen und Lieferverkehr weiterhin möglich

Die Baumaßnahmen sind zeitlich so geplant, dass alle größeren Veranstaltungen wie der Christopher Street Day oder das Altstadtfest im Verlauf des Jahres ohne größere Beeinträchtigungen stattfinden können. Da die von der Umgestaltung betroffenen Straßen bereits gepflastert sind, muss kein grundlegender Umbau aller Straßen erfolgen. Die Zufahrt für den Lieferverkehr wird zu den für die Saarbrücker Fußgängerzone ortsüblichen Lieferzeiten zugelassen (6 bis 12 Uhr).

Stadt informiert Ansässige

Die Landeshauptstadt informiert in persönlichen Gesprächen vor Ort und in Anschreiben Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetriebende über den Beginn der Arbeiten. Auf die Belange der ortsansässigen Gewerbetreibenden, der Kirchengemeinde und der privaten Stellplatzinhaberinnen und -inhabern wird Rücksicht genommen. Dies gilt auch für die Belange der dort lebenden Menschen mit Gehbehinderung. In dieser Woche werden für den Bereich, der zur Fußgängerzone wird, neue Bewohnerparkausweise für die geänderte Bewohnerparkzone versandt. Zudem werden durch das Ordnungsamt Inhaberinnen und Inhaber privater Stellplätze angeschrieben, um auf die Möglichkeit der Ausgabe von Sonderzufahrtserlaubnissen hinzuweisen.

Sobald der genaue Termin zur Erweiterung der Fußgängerzone am St. Johanner Markt feststeht, wird die Landeshauptstadt nochmals gesondert informieren.