Nach der Grundschule

Hier finden Sie eine Übersicht, was nach der Grundschule passiert.

Kinder rennen - Fotolia

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Was kommt nach der Grundschule?

Die Grundschule dauert vier Jahre. Danach gehen die Kinder auf eine weiterführende Schule. Im Saarland gibt es zwei Möglichkeiten: die Gemeinschaftsschule oder das Gymnasium.

Welche Schule ist richtig für mein Kind – Gymnasium oder Gemeinschaftsschule? 

Sie dürfen zusammen mit Ihrem Kind frei wählen, welche weiterführende Schule Ihr Kind besuchen soll. Der Entwicklungsbericht und ein Informationsabend in der Grundschule helfen Ihnen bei der Wahl der Schule.

Nehmen Sie den Rat der Lehrkräfte ernst! Die Lehrkräfte der Grundschule haben täglich intensiv mit Ihren Kindern gearbeitet und können deren Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft sehr gut einschätzen.

Dieser Rat ist eine professionale Einschätzung und wird mit besten Absichten gegeben. Jedoch können Sie immer mehrere Meinungen einbeziehen und dann Ihre Entscheidung treffen.

Einmal im Jahr bieten alle Schulen einen "Tag der offenen Tür" an. An diesem Tag können Sie die Räume der Schule besichtigen und den Unterricht beobachten. 

  • Wie melde ich mein Kind an?

    Bei den weiterführenden Schulen gibt es jedes Jahr einen bestimmten Zeitraum, meistens im Februar, um die Kinder nach der Grundschule in einer weiterführenden Schule anzumelden. 

    Sie finden die Termine auf der Internetseite des Regionalverbandes Saarbrücken. Bei der Anmeldung muss das Original des Halbjahreszeugnisses der vierten Klasse vorgelegt werden.  

  • Wann findet der Unterricht statt?

    Ein Schuljahr beginnt immer nach den Sommerferien. Der Stundenplan bei den weiterführenden Schulen ist etwas komplizierter als in der Grundschule.

    Die Uhrzeiten können an allen Schulen ein wenig verschieden sein. An manchen Gymnasien beginnt der Unterricht manchmal schon um 7 Uhr.

  • Wie ist die Schule aufgebaut?

    Jeder weiterführende Schule hat eine Schulleiterin (Direktorin) oder einen Schulleiter (Direktor).

    Jede Schulklasse hat mindestens eine Klassenlehrerin oder einen Klassenlehrer.

    Daneben gibt es noch Lehrkräfte für die verschiedenen Fächer.

  • Welche Schulabschlüsse gibt es?

    Für alle Schulabschlüsse gibt es Abschlussprüfungen.

    An der Gemeinschaftsschule gibt es zentrale Abschlussprüfungen für den Hauptschulabschluss, den mittleren Bildungsabschluss und das Abitur.

    Die Abiturprüfung ist an der Gemeinschaftsschule und am Gymnasium genau gleich. Mit dem Abitur hat man die meisten Möglichkeiten. Man kann an eine Universität oder Fachhochschule studieren oder eine Ausbildung machen. 

    Hauptschulabschluss und mittlerer Bildungsabschluss

    Der Hauptschulabschluss und der mittlere Bildungsabschluss sind in der Regel die Grundlage für eine Berufsausbildung. Auch eine Berufsausbildung ist in Deutschland sehr anerkannt und ermöglicht eine gute Zukunft.

    Abitur

    Viele Eltern wünschen sich, dass Ihr Kind Abitur macht. Es gibt mehrere Wege, um das Abitur zu erwerben.

    Am Gymnasium und an der Gemeinschaftsschule machen Kinder, die nach dem Jahr 2017 eingeschult wurde, das Abitur in neun Jahren.

    Am Gymnasium wird das Abitur ab dem Schuljahr 2023/2024 für die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr die Klassenstufe fünf bis sieben besuchen, nach 9 Jahren erworben.

  • Schulbuchausleihe

    Sie können die Schulbücher, Arbeitshefte und digitalen Medien selbst kaufen oder sie von der Schule ausleihen.

    Die Schule gibt Ihnen dafür ein Formular. Sie zahlen dann eine Leihgebühr. Wenn Sie an der Medien- und Schulbuchasuleihe teilnehmen, bekommen Sie die Schulbücher, teils auch digital, und ein Tablet oder einen Laptop. 

    Im Schuljahr 2023/2024 beträgt die Leihgebühr zwischen 12 Euro und 170 Euro. Am Ende des Schuljahren geben Sie die Bücher an die Schule zurück. Manche Schulbücher können auch länger ausgeliehen werden. Arbeitshefte und Lektüren müssen nicht zurückgegeben werden. 

    Die Kinder müssen gut aufpassen auf die ausgeliehenen Bücher. Sie dürfen nichts in die Bücher schreiben und sie dürfen sie nicht kaputt machen. Sonst müssen die Eltern den Restwert für die Bücher zurückbezahlen. In Arbeitshefte und Lektüren dürfen die Kinder hineinschreiben. 

    Familien, die staatliche Leistungen erhalten oder nur wenig verdienen, müssen die Leihgebühr nicht bezahlen. Das Formular hierfür bekommen Sie von der Schule oder bei der Abteilung für Ausbildungsförderung, Amt für Kinder und Bildung. 

    Wenn Sie nicht an der Ausleihe teilnehmen, müssen Sie alle Bücher selbst kaufen und auch ein Tablet oder ein Laptop haben.