Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung, welche für Stadtquartiere die kostengünstige und effiziente Wärmeversorgung benennt. Mithilfe der kommunalen Wärmeplanung werden mittels Transformationsplänen die tatsächlichen Leitungstrassen und somit die Wärmeenergieversorgung festgelegt.
Seit Anfang 2024 wird auf Bundesebene über die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, so genanntes „Heizungsgesetz“) diskutiert. Zusätzlich zum Gebäudeenergiegesetz wurde die kommunale Wärmeplanung durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) zum 01.01.2024 rechtlich geregelt. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage sind die Bundesländer dazu verpflichtet sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet kommunale Wärmeplanungen aufgestellt werden. Für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni 2026 vorliegen.
Derzeit erarbeitet das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie ein Landesgesetz, um das Wärmeplanungsgesetz des Bundes rechtlich im Saarland umzusetzen.
Die Landeshauptstadt hat das große Anliegen zügig mit der Wärmeplanung zu beginnen, sobald die gesetzlichen Rahmenbedigungen für das Saarland bekannt sind. Der Stadtrat hat daher im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 19.03.2024 mit einem entsprechenden Stadtratsbeschluss bereits Vorsorge getroffen, um kurzfristig handlungsfähig zu sein.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch noch keine Auskunft darüber getroffen werden, welche Wärmeversorgung zukünftig in den jeweiligen Stadtbezirken bzw. Straßen zur Verfügung stehen wird.
Fernwärme Stadtwerke Saarbrücken
Mit der Umstellung der Saarbrücker Fernwärme auf Erneuerbare Energien und Abwärme sorgen die Energieerzeuger Energie SaarLorLux und die Stadtwerke Saarbrücken auch in der Zukunft für eine nachhaltige und umweltschonende Wärmeversorgung in der Landeshauptstadt Saarbrücken.