Ratgeber Wildschweine

Saarbrücken ist die waldreichste Landeshauptstadt Deutschlands und auch von dem Problem der wachsenden Wildschweinbestände betroffen. Hier finden Sie Informationen zum Thema Wildschweine im Stadtgebiet.

Durch Wildschweine verursachte Schäden am Eingang zum Tal der Blumen im DFG - LHS

Durch Wildschweine verursachte Schäden am Eingang zum Tal der Blumen im DFG - LHS

Durch Wildschweine verursachte Schäden am Eingang zum Tal der Blumen im DFG - LHS

Das Saarland und seine Städte und Gemeinden sind vom Grün geprägt. Wald-, Grün- und Wasserflächen, Parks und Siedlungsgrün, Schutzgebiete und Schrebergärten sowie Industriebrache sind Lebensraum für Menschen sowie viele Tier- und Pflanzenarten.

Vor allem Füchse, Steinmarder, Kaninchen und Wildschweine gehören zu den „Gewinnern“, der im besiedelten Raum lebenden Arten. Das Nahrungsangebot hier ist größer als in den natürlichen Lebensräumen und jederzeit leicht verfügbar. Auch ist es im urbanen Bereich wärmer als in den nicht besiedelten Bereichen. Das für viele Menschen noch ungewohnte Bild von in Parks umherschweifenden Füchsen oder im Stadtgebiet auftauchenden Wildschweinen sorgt oft für Aufregung und Beunruhigung. Zudem zeigen diese Tiere oft ein sehr vertrautes Verhalten gegenüber dem Menschen. Glücklicherweise geht von den Tieren grundsätzlich keine Gefahr aus.

Wildschweine sind tag- und nachtaktive Tiere, die ihren Lebensrhythmus an die jeweiligen Lebensbedingungen anpassen. Das Sehvermögen ist beim Wildschwein – außer für Bewegungen – relativ gering, Gehör- und Geruchssinn sind dagegen sehr gut entwickelt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

  • Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich auf Wildschweine treffen?

    Grundsätzlich sind Wildschweine friedliebende (Flucht-) Tiere, die Menschen aus dem Weg gehen und nur äußerst selten angreifen. Sie haben eine angeborene Scheu vor dem Menschen und verteidigen sich nur, wenn sie bedroht werden. In stadtnahen Gebieten kann nur eingeschränkt gejagt werden. Daher fühlen sich die Tiere hier instinktiv sicher.

    Kommt es dennoch zu einer Begegnung:

    • Bewahren Sie Ruhe, langsame Bewegungen und ausreichend Abstand sind wichtige Grundregeln. Vermeiden Sie eine Konfrontation.
    • Ziehen Sie sich langsam zurück und bieten Sie damit auch dem Tier die Rückzugsmöglichkeit.
    • Sprechen Sie je nach Situation die Tiere in normaler Lautstärke an.
    • Unter keinen Umständen sollten Sie die Tiere in die Enge treiben. Erhöhte Vorsicht ist bei Muttertieren (Bachen) mit Jungen geboten. Eine Bache mit Frischlingen sollte in großem Abstand umgangen werden.
    • Reizen Sie die Tiere nicht, Versuche die Tiere mit Stöcken zu vertreiben sind zu vermeiden.
    • Lassen Sie niemals Ihren Hund ein Wildschwein hetzen. Er könnte bei einer Auseinandersetzung verletzt werden.
  • Mit welchem Verhalten können Bürgerinnen und Bürger helfen?

    Da Wildschweine ein hervorragendes Wahrnehmungsvermögen durch ihren Geruchssinn haben, wittern sie Nahrung in Form von Zwiebeln, Knollen und Obstresten in den Gärten auch auf weite Entfernungen.

    Wenn erreichbar, werden auch Brotreste gerne gefressen. Als echte Allesfresser ernähren sich Wildschweine sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung.

    Daher Nahrungsquellen unzugänglich machen:

    • Fallobst im Garten aufsammeln.
    • Essensreste für Wildtiere unerreichbar entsorgen.
    • Biotonnen und Komposthaufen im umzäunten Garten anlegen, verschließen beziehungsweise durch Gehäuse schützen.
    • Keine Futterstellen für Haustiere (Katzen, Hunde) auf der Terrasse.
    • Müllsäcke erst am Morgen der Leerung vor die Tür stellen, die Tiere könnten sie ansonsten in der Nacht aufreißen.
    • Keinesfalls sollten Wildschweine aktiv gefüttert werden! Dies führt neben dem Verlust der natürlichen Distanz zum Menschen zu einer Konditionierung (und damit zu einer Reproduktionsförderung) sowie dazu, dass sie diese Örtlichkeit immer wieder besuchen!
  • Wie kann ich mein Grundstück vor Wildschweinen schützen?

    Beachtet man alle Vorsichtsmaßnahmen, kann es dennoch zu einem unliebsamen Besuch kommen. Ein handelsüblicher Maschendrahtzaun bietet nur bedingt Schutz vor Wildschweinen, da die Maschen (je nach Drahtstärke) von den Tieren auseinander gedrückt werden können.

    Je nach Grundstücksgröße empfehlen wir daher:

    • einen Elektro- beziehungsweise Weidezaun.
    • einen Stabmattenzaun.
    • eine Verstärkung des vorhandenen Maschendrahtzaunes mit Baustahlmatten. Zusätzliche stabile Wühlstangen im unteren Bereich oder Erdanker zwischen den Zaunpfosten können ein Hochstemmen des Zauns verhindern. Alternativ kann der Zaun auch circa 40 cm tief eingegraben werden oder nach außen hin flach auf dem Boden (das Tier steht dann mit seinem Eigengewicht auf dem Zaun) liegend gut befestigt werden.
    • einen Wildschutzzaun.
      • Wildschweinsichere Einfriedung/Zaun errichten (Zaunhöhe circa 150 cm, bei verstärktem Maschendraht 30-40 cm ins Erdreich eingraben).

    Als Alternativen funktionieren bedingt und je nach Örtlichkeit auch sogenannte Wildvergrämungsmittelt:

    • Duftmarken, zum Beispiel durch Menschen- oder Hundehaare, in ziemlich engen Abständen.
    • Einsatz chemischer und biologischer Mittel (beispielsweise Hukinol, Hagopur, Wildschwein-Stopp).
    • Einsatz von Mineral- und Kalkdüngern, die elementaren Schwefel enthalten, sogenannte Schwefellinsen. Der Dünger setzt einen schwefeligen Geruch frei, wodurch die Wildschweine die Flächen meiden. Die Wirkung hält maximal 10 Wochen an.
  • Welche Regelungen gelten bei Schäden durch Wildschweine?

    Wildschweine gehören zu den wild lebenden, herrenlosen Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen. Sie haben keinen „Halter“, sprich sie gehören niemandem.

    Deshalb kann auch niemand in Anspruch genommen werden, wenn sie in Hausgärten Schäden anrichten. Bei eventuellen Schäden durch Schwarzwild in befriedeten Bezirken besteht somit kein Anspruch auf Schadensersatz.

    Die Sicherung von Grundstücken oder Gebäuden gegen diese Tiere liegt in der Verantwortung der Eigentümer selbst. Auch für Schäden, die durch andere Wildtiere (Rehe, Marder oder Waschbären) entstehen, müssen die Eigentümer somit selbst aufkommen.

    Im Allgemeinen darf nach dem Jagdgesetz eine Jagdausübung grundsätzlich nur auf land,- forst,- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, erfolgen.

    Unmittelbar an ein Haus anstoßende und eingefriedete Hausgärten sind wie auch Gebäude und Hofräume gemäß § 4 des saarländischen Jagdgesetzes „befriedete Bezirke“, hier ruht unter anderem aus Sicherheitsgründen die Jagd.

    Eine Schadenersatzpflicht besteht lediglich in bejagbaren Gebieten, dies sind in erster Linie forst- und landwirtschaftlich genutzte Flächen.

  • Welche Maßnahmen ergreift die Landeshauptstadt?

    Die Bekämpfung von Wildschweinen erfolgt in der Landeshauptstadt Saarbrücken durch ein ganzheitliches Konzept.

    Von Seiten des Ordnungsamtes wurde hierzu ein Aktionsplan erarbeitet, auf dessen Grundlage regelmäßig ein Austausch der unteren Jagdbehörde mit fogenden Stellen stattfindet:

    • Obersten Jagdbehörde im Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
    •  Amt für Stadtgrün und Friedhöfe
    • Jagdpächter

    Die Bekämpfung von Wildschweinen in befriedeten Bereichen, wie Wohngebieten, Gärten oder Parks, stellt eine besondere Herausforderung dar, da hier besondere Sicherheitsvorschriften und rechtliche Anforderungen zu beachten sind.

    Folgende Maßnahmen wurden bislang von der Landeshauptstadt umgesetzt:

    Umfangreiches Monitoring

    Dazu wurden sämtliche Erkenntnisse, die die Behörden selbst gewinnen oder die von Bürgerinnen und Bürgern an die entsprechenden Stellen herangetragen werden, systematisch gebündelt. Daraus soll ein Lagebild zu Populationsgrößen, Aufenthaltsorten und -zeiten erstellt werden.

    Mit den Daten aus dem Lagebild sind konkrete Strategien entwickelt worden, beispielsweise zur gezielten Bejagung in einem sich durch das Monitoring ergebenden Schwerpunktgebiet. Durch das Monitoring konnten die Rückzugshabitate von Wildschweinen aufgedeckt werden. Durch das gezielte Roden von Flächen sind diese dann als Rückzugsorte nicht weiter nutzbar. 

    Umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit

    • Vor-Ort-Termine: Im Falle von Bürgerbeschwerden wurden die betroffenen Grundstücke vor Ort besichtigt und es wurden entsprechende Empfehlungen ausgesprochen.
    • Pressemitteilungen mit Handlungsempfehlungen für betroffene Bürgerinnen und Bürger.
    • Informationsveranstaltungen für betroffene Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit Vertretern der obersten Jagdbehörde und den Jagdpächtern.

    Fallenjagd

    Beim Einsatz von Fallen müssen sowohl tierschutzrechtliche als auch sicherheitsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Um eine fachgerechte und tierschutzkonforme Fallenjagd zu gewährleisten, ist eine spezielle Fallenjagdprüfung erforderlich, da die reguläre Jägerprüfung hierfür nicht ausreicht.

    Darüber hinaus ist für die Bejagung im befriedeten Bereich eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    Drohnenflug im Almet

    Ein Drohnenflug ermöglicht die Erfassung der Wildschweindichte sowie die Identifizierung ihrer Rückzugsgebiete. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als wertvolle Grundlage für die Entwicklung einer gezielten und effektiven Jagdstrategie zum Nutzen der Jagdpächter bei der Jagdausübung.

    Bejagung unter Verwendung eines mobilen Hochsitzes

    Der Einsatz eines mobilen Hochsitzes ermöglicht, eine flexible und effektive Bejagung von Schwarzwild an wechselnden Standorten. Er kann schnell und unkompliziert dort aufgestellt werden, wo eine Bejagung möglich ist.

An wen kann ich mich bei Fragen zu Wildschweinschäden wenden?

Die Kollegen und Kolleginnen der unteren Jagdbehörde im Ordnungsamt der Landeshauptstadt stehen bei Fragen und bei Meldungen von Wildschäden gerne zur Verfügung.

Ordnungsamt

Untere Jagdbehörde
Großherzog-Friedrich-Straße 111
66121 Saarbrücken

Bus & Bahn: Saarbahn, Haltestelle Uhlandstraße

Telefon: +49 681 9050

E-Mail: wildschweine@saarbruecken.de