Kulturförderung

Die Stadt bezuschusst freie Kulturprojekte sowie Saarbrücker Vereine und Institutionen, die in der Stadt wichtige Kulturarbeit leisten. Anträge können bis zum 20. Dezember (Projektförderung) beziehungsweise 1. November jeden Jahres (institutionelle Förderung) gestellt werden.

Institutionelle Kulturförderung

Die institutionelle Förderung richtet sich an Saarbrücker Vereine und Institutionen, die in der Stadt wichtige Kulturarbeit leisten. Antragsfrist ist jeweils der 1. November eines jeden Jahres.

Antragsformular, Richtlinien und AnBest-I-Bestimmungen können hier heruntergeladen werden.

Für Fragen zur Antragstellung steht Ihnen Marisa Winter telefonisch unter +49 681 905 1660 und per Mail unter kreativ@saarbruecken.de zur Verfügung.

Downloads

Projektförderung

Die Landeshauptstadt vergibt jährlich Zuschüsse für freie Kulturprojekte in Höhe von 100.000 Euro. Zusätzlich werden 10.000 Euro für Jugend- und Soziokulturprojekte bereitgestellt.

Der Kulturausschuss wird bei der Auswahl der Projekte von einer unabhängigen Fachjury beraten. 

Anträge können bis jeweils zum 20. Dezember eines Jahres gestellt werden.

Hinweise zur Antragstellung für freie Theater- und Musikprojekte

Was und wer wird gefördert?

Die Landeshauptstadt Saarbrücken bezuschusst im Rahmen ihrer Projektförderung freie Musik-, Theater- und künstlerische Filmprojekte. Darüber hinaus können auch Fördermittel für crossmediale und digitale Kunst- und Ausstellungsprojekte beantragt werden. Der Gesamtförderrahmen beträgt 100.000 Euro. Die Förderung von Einzelprojekten ist bis zu einer Höchstgrenze von maximal 15.000 Euro zulässig.

Ebenso können Jugend- und Soziokulturprojekte von freien Trägern, Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen im Rahmen der Projektförderung im Bereich Jugend- und Soziokultur gefördert werden. Der Gesamtförderrahmen beträgt 10.000 Euro. Die Förderung von Einzelprojekten ist bis zu einer Höchstgrenze von maximal 5.000 Euro zulässig.

Vorrangig gefördert werden ambitionierte Projekte, die einen hohen künstlerischen Anspruch verfolgen, sich aber ohne Unterstützung nicht tragen können, Projekte also, die neue ästhetische Wege suchen, die nicht nur unterhalten wollen, sondern auch die Auseinandersetzung mit Konventionen suchen. Besonders berücksichtigt werden Konzerte, die mit Aufführungen von Neukompositionen verbunden sind, Theaterstücke in Uraufführung oder Neubearbeitung oder bei deren Inszenierung neue Regieansätze verfolgt werden.

Neben neuen Projekten können auch Veranstaltungsreihen gefördert werden.

Die Antragstellenden sollen professionell tätig sein, das heißt sie haben bzw. sind in einer akademischen Ausbildung und/oder leben überwiegend von ihrer künstlerischen Tätigkeit.

Die Antragstellenden müssen entweder ihren Wohnsitz in Saarbrücken haben oder überwiegend in Saarbrücken tätig sein und ihr Projekt in Saarbrücken uraufführen.

Die Antragstellenden konnten ihre Zuschussanträge bis 20. Dezember 2023 stellen.

Hinweise zur Antragstellung

Bestandteil der Förderung sind die Richtlinien der Landeshauptstadt zur Projektförderung. Diese können sie im Downloadbereich herunterladen. (Dokumentname „Förderrichtlinien“)

Die Anträge sollen enthalten:

a) Projekte der Freien Szene

  1. ausführliche Projektbeschreibung (siehe Beiblatt „Was macht eine gute Projektbeschreibung aus?“)
  2. Kosten- und Finanzierungsplan (siehe Beiblatt „Was ist ein Kosten- und Finanzierungsplan?“)
  3. Nachweise über die Auftritte der Gruppe/Künstlerin bzw. Künstler in der Vergangenheit (evtl. mit Pressekritiken). Sonstiger künstlerischer Werdegang der Projekt- bzw. Ensemblemitglieder.
  4. ausgefülltes Antragsformular (siehe Download „Antrag Projektförderung“)

b) Jugend- und Soziokultur

  1. Inhaltliche Beschreibung neuer Projekte und Workshops (siehe Beiblatt „Was macht eine gute Projektbeschreibung aus?“)
  2. Kosten- und Finanzierungsplan (siehe Beiblatt „Was ist ein Kosten- und Finanzierungsplan?“)
  3. Nachweise über bisherige Projekte inklusive Presseberichterstattung
  4. bei festen Spielstätten: Nachweis eines kontinuierlichen Programmes im letzten Jahr

Über die Anträge entscheidet der Kulturausschuss nach Vorschlägen einer unabhängigen Jury.

Die Anträge konnten bis zum 20. Dezember 2023 per Mail an kreativ@saarbruecken.de oder per Post an Landeshauptstadt Saarbrücken, Dezernat für Bildung, Kultur und Jugend, Rathaus St. Johann, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken geschickt werden.

Es wird empfohlen, vor der Antragsstellung einen Beratungstermin mit Marisa Winter (Telefon: +49 681 905-1660) zu vereinbaren.

Download: Antrag zur Projektförderung und weitere Unterlagen