Gestaltungsbeirat

Über den Gestaltungsbeirat

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Neubau eines Reihenhauses in Saarbrücken (2018) – Architekturbüro 3bstoff – Michael Seiler & Michael Arend, Saarbrücken, Foto: Mark K. Kraemer - Mark K. Kraemer

Neubau eines Reihenhauses in Saarbrücken (2018) – Architekturbüro 3bstoff – Michael Seiler & Michael Arend, Saarbrücken, Foto: Mark K. Kraemer - Mark K. Kraemer

Neubau eines Reihenhauses in Saarbrücken (2018) – Architekturbüro 3bstoff – Michael Seiler & Michael Arend, Saarbrücken, Foto: Mark K. Kraemer - Mark K. Kraemer

Der Stadtrat hat im Dezember 2013 die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates für die Landeshauptstadt beschlossen.

Dieser soll zu einer qualitätsvollen, zeitgemäßen architektonischen Entwicklung in Saarbrücken beitragen. Er soll eine fachlich kompetente, sachlich geprägte und vor allem unabhängige Beratungsinstanz für Bauherren sein. Seine Aufgabe ist es, zeitgemäße Qualitätsansprüche zu formulieren und diese durch Beratung der Planer und Planerinnen und der Bauherrschaft zu verwirklichen.

Jährlich finden zwischen vier und sechs nicht öffentliche Sitzungen des Gestaltungsbeirates statt. Alle Bauvorhaben, die durch ihre Größenordnung und Bedeutung das Stadtbild prägen, sollen grundsätzlich an den Beirat verwiesen und dort besprochen werden. Ebenso kann der Bauausschuss der Landeshauptstadt Saarbrücken Projekte zur Beratung im Gestaltungsbeirat vorschlagen. Auch Bauherren und Bauherrinnen selbst können die Beurteilung eines Vorhabens durch den Gestaltungsbeirat beantragen. Die Beratung rein privater Bauvorhaben erfolgt dabei auf freiwilliger Basis und ist kostenlos.

Die Landeshauptstadt wird städtische Grundstücke in städtebaulich relevanter Lage nur noch dann verkaufen, wenn es für die Bebauung ein positives Votums des Beirates gibt.

Das Gremium „Gestaltungsbeirat“ besteht aus maximal vier Beiräten, den baupolitischen Sprechern und Sprecherinnen der Stadtratsfraktionen, dem Baudezernenten/der Baudezernentin und Vertretern und Vertreterinnen der Verwaltung.

Die Beiräte aus den Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur und Städtebau müssen Ihren Wohn- und Geschäftssitz außerhalb des Saarlandes haben. Sie werden jeweils für drei Jahre berufen, eine Verlängerung für maximal eine weitere Periode ist möglich.

Aktuelle Gestaltungsbeiräte sind:

  • Frau Prof. Kerstin Molter, Architektin BDA / Kaiserslautern
  • Herr Prof. Joachim Raab, Architekt BDA / Frankfurt am Main
  • Herr Jun. Prof. Dr. Martin Berchtold, Stadtplaner / Karlsruhe
  • Herr Dipl. Ing (FH) Dieter Pfrommer, Landschaftsarchitekt / Stuttgart

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GSBR_Geschäftsordnung
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