Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine wichtige kommunale Abgabe, die alle Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden betrifft. Sie trägt wesentlich zur Finanzierung öffentlicher Leistungen wie Schulen, Straßen und Kultureinrichtungen bei.
Ab 2025 gelten neue Regelungen, die auf einer bundesweiten Reform basieren und eine gerechtere Bewertung von Grundbesitz ermöglichen sollen.
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Grundsteuer und den Grundsteuerbescheid.
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Wofür wird die Grundsteuer erhoben?
Mit der Grundsteuer wird der Grundbesitz, also Grundstücke und Gebäude sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen, besteuert.
Sie muss grundsätzlich von allen Eigentümern von Grundstücken gezahlt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Grundstück selbst genutzt, vermietet/verpachtet oder gar nicht genutzt wird.
Eigentümer, die ihre Grundstücke, Gebäude oder Wohnungen vermieten/verpachten, können die Grundsteuer in der Regel über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen.
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Welche Grundsteuerarten gibt es?
- Grundsteuer A: Sie gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke.
Für die Grundsteuer A gilt 2025 ein Hebesatz von 275 Prozent. - Grundsteuer B: Sie gilt für bebaute und unbebaute, gewerbliche und private Grundstücke.
Für die Grundsteuer B gilt 2025 ein Hebesatz von 611 Prozent.
- Grundsteuer A: Sie gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke.
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Warum wurde die Grundsteuer reformiert?
Die Reform ist keine Entscheidung der Landeshauptstadt Saarbrücken.
Sie setzt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – und das daraus entstandene Grundsteuerreformgesetz – um. Die Richterinnen und Richter hatten die bisherige Rechtslage 2018 für verfassungswidrig erklärt. Die Besteuerung aufgrund der gesetzlichen Neuregelung ist ab 2025 verpflichtend vorgeschrieben.
Begründung: Die bisherige Berechnung hatte den Mangel, dass die Wertentwicklungen von Grundstücken über Jahrzehnte nicht berücksichtigt wurden und es so zu Ungleichbehandlungen kam. Das hatte zur Folge, dass Eigentümer älterer Immobilien zum Beispiel für vergleichbare Grundstücke teilweise jahrelang deutlich weniger Grundsteuer bezahlten als Eigentümer jüngerer Immobilien.
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Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?
Grundsteuerwert (früher: Einweihtswert)
x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer - Der Grundsteuerwert wird durch das Finanzamt festgelegt. Grundlage für diesen Wert ist die Grundsteuerwerterklärung, die jeder Eigentümer abgegeben hat. Er berücksichtigt u. a. den Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, die Lage, das Alter des Gebäudes.
- Die Steuermesszahl ist gesetzlich festgelegt. Erklärung: Es handelt sich um saarlandspezifische Steuermesszahlen, die vom Bundesmodell abweichen (Saarlandmodell). Man unterscheidet je nach Bewertungsverfahren, z.B. unterschiedliche Steuermesszahlen für ein Einfamilienhaus oder ein Geschäftsgrundstück. Weitere Infos erhalten Sie unter auf der Grundsteuer-Seite des Saarlandes.
- Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt (Grundsteuerwert x Steuermesszahl) – und dem Eigentümer sowie der Landeshauptstadt mitgeteilt.
- Der Hebesatz wird vom Stadtrat festgelegt. Er liegt für 2025 bei 611 Prozent.
- Die neue Grundsteuer, die zu zahlen ist, errechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag x Hebesatz. Das Ergebnis wird Ihnen in Ihrem Grundsteuerbescheid mitgeteilt.
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Wer hilft bei Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag?
Für Rückfragen oder Rechtsbehelfe, welche die Bewertung der Grundstücke (Grundsteuerwert) sowie den Grundsteuermessbetrag betreffen, ist nur das Finanzamt zuständig.
Finanzamt Saarbrücken II, Einheitswertdienststelle
Mecklenburgring 23
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681 501 6277Widerspruch gegen die aktuellen Grundsteuerbescheide bei der Landeshauptstadt Saarbrücken einzulegen, ist unzulässig – soweit er Fragen der Bewertung des Grundstücks betrifft.
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Wofür werden die Einnahmen aus der Grundsteuer verwendet?
Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig in Saarbrücken und kommen allen Bürgerinnen und Bürgern zugute.
Mit dem Geld werden unter anderem Schulen, Kitas, Straßen, Spielplätze, Radwege und Kulturangebote finanziert.
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Ich habe Einspruch gegen den Grundsteuerwert- oder den Grund- steuermessbescheid des Finanzamtes eingelegt. Warum bekomme ich von der Stadt dennoch den Grundsteuerbescheid?
Die Landeshauptstadt Saarbrücken muss die Grundsteuer auch dann festsetzen, wenn fristgerecht Einspruch gegen die Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes eingelegt wurde.
Ungeachtet dessen hat die Landeshauptstadt Saarbrücken keine Informationen darüber, gegen welche Grundsteuerwert- beziehungsweise Grundsteuermessbescheide von Seiten der Eigentümer Rechtsbehelfe eingelegt wurden und wie deren Bearbeitungsstand ist.
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Muss die Grundsteuer auch bezahlt werden, obwohl Einspruch eingelegt wurde?
Ja, ein Einspruch gegen Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes entbindet nicht von der Zahlungspflicht der Grundsteuer an die Landeshauptstadt Saarbrücken.
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Die Einspruchsfrist ist abgelaufen. Kann ich trotzdem noch was tun?
Es besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt Saarbrücken eine Überprüfung zu beantragen.
Finanzamt Saarbrücken II, Einheitswertdienststelle
Mecklenburgring 23
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681 501 6277Die Landeshauptstadt Saarbrücken ist in diesen Fällen nicht der Ansprechpartner.
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„Aufkommensneutralität“ – was bedeutet das?
Aufkommensneutralität heißt nicht, dass die persönliche Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger für ein Grundstück unverändert bleibt.
Der Begriff Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Landeshauptstadt Saarbrücken nach Umsetzung der Reform (ab 2025) ähnlich viel an Grundsteuer einnimmt, wie in den Jahren zuvor.
In Saarbrücken sind die neuen Grundsteuermessbeträge in der Summe niedriger als die Grundsteuermessbeträge vor der Reform. Aus diesem Grund musste der Hebesatz angepasst werden, um das Grundsteueraufkommen auf dem gleichen Niveau wie vor der Reform halten zu können.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken wird dadurch also nicht die Gesamtsteuereinnahmen erhöhen.
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Was mache ich mit meinem Dauerauftrag oder dem SEPA-Lastschriftenmandat?
Wir empfehlen, den bisherigen Dauerauftrag zu überprüfen und 2025 gegebenenfalls einen neuen Dauerauftrag einzurichten.
Wenn Sie möchten, können Sie gerne ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Bisher erteilte SEPA-Mandate behalten ihre Gültigkeit.
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Der zu zahlende Betrag ist sehr hoch. Was, wenn ich nicht die ganze Summe bezahlen kann?
Sie sind zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Bei Zahlungsschwierigkeiten kann ein schriftlicher Antrag (per Post, E-Mail oder Fax) auf Stundung und Ratenzahlung beim Stadtsteueramt Saarbrücken oder persönlich vor Ort gestellt werden.
Stadtsteueramt Saarbrücken
Kohlwaagstraße 4
66111 Saarbrücken
stadtsteueramt@saarbruecken.de
Fax: 0681 905 3477Darin sollte näher ausgeführt werden warum eine Stundung beziehungsweise Ratenzahlung benötigt wird sowie die Höhe eventueller Raten und Zahlungstermine.