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Sie möchten gerne ein eigenes Stück Grün bewirtschaften? Sie suchen einen Rückzugsort in die Natur? Dann bewerben Sie sich für ein Gartengrundstück.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken verwaltet circa 1.600 Gartengrundstücke, sogenannte Grabelandparzellen, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind.
Die angebotenen Grundstücke sind Grabelandparzellen, die langfristig für andere Nutzungsarten, wie Wohnungbebauung oder zur Entwicklung von Gewerbeflächen, vorgehalten werden. Daher sind sie meist nur für eine vorübergehende Nutzung gedacht.
Im Gegensatz zum klassischen Kleingarten, der über die Kleingartenvereine verpachtet wird, müssen Pächterinnen und Pächter davon ausgehen, dass es sich nicht grundsätzlich um eine regelmäßig längere Vertragsdauer handelt.
Verträge werden immer mit einer Kündigungsmöglichkeit von 3 Monaten zum Jahresende geschlossen.
Deshalb ist auch das Aufstellen einer Gartenlaube nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet und am Ende des Vertrags müssen Pächterinnen und Pächter die Laube vom Grundstück entfernen.
Die Nachfrage nach Gartengrundstücken übersteigt regelmäßig das Angebot. Das Liegenschaftsamt führt eine unverbindliche Bewerberliste.
Die Wartezeit hängt von folgenden Faktoren ab:
Eine direkte Übergabe von Gärten unter den Pächterinnen und Pächtern ist nicht gestattet.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken übernimmt keine Haftung für auf der Pachtfläche errichtete Bauten und Gegenstände. Die Absicherung dieser Sachen liegt in der Verantwortung der Pächterinnen und Pächter.
Wir raten Ihnen deshalb, sich über Versicherungsoptionen für Gartenhäuser und Gegenstände gegen Elementarschäden und Einbruchdiebstahl zu informieren und gegebenenfalls eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Hier können Sie Sich um ein Gartengrundstück bewerben. Sie können entweder unser Online-Formular nutzen, oder die Bewerbung als Word-Datei herunterladen.
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