Bestätigung Gartenbewerbung
Hier bestätigen Sie Ihre bestehnde Gartenbewerbung. Falls Sie sich neu um ein Gartengrundstück bewerben möchten, nutzen Sie bitte das Formular Gartenbewerbung.
Alle mit * markierten Felder sind Pflichtfelder
Hinweise zur Gartenbewerbung:
Ihre persönlichen Daten werden elektronisch erfasst und gespeichert. Den Hinweisen zu den Datenschutzinformationen stimmen Sie mit Absenden des Formulars beziehungsweise Ihrer Unterschriftzu. Die Abgabe der persönlichen Daten sind wesentliche Voraussetzung für die Bearbeitung der Gartenbewerbung und den Abschluss eines Pachtvertrages. Unvollständige oder unrichtige Angaben können zur Folge haben, dass Sie von der Gartenvergabe ausgeschlossen werden können und nach Vertragsabschluss einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen können.
Sobald entsprechende Gartengrundstücke verfügbar sind, wird sich die Verwaltung mit Ihnen in Verbindung setzen. Von regelmäßigen Anfragen zum Bearbeitungsstand oder der Wartelistenposition bittet die Verwaltung Abstand zu nehmen, um die Bearbeitung nicht unnötig zu verzögern.
Diese Gartenbewerbung wird nur für das aktuelle Kalenderjahr vorgemerkt. Eine Verlängerung der Gartenbewerbung jeweils für ein weiteres Kalenderjahr kann hier in der Zeit vom 1. Januar bis spätestens 28. Februar des Folgejahres beantragt werden. Spätere Eingänge werden nicht berücksichtigt. Bei ausgebliebener Verlängerung werden zum 1. März alle Daten aus der Gartenbewerbungsliste gelöscht. Eine Eingangsbestätigung der Verlängerung erfolgt nur beim Absenden des Formulars.
Mit Absenden des Formulars beziehungsweise Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, Änderungen in den persönlichen Daten (Erreichbarkeit, Adresse und so weiter) innerhalb von 4 Wochen nach Eintritt der Änderung mitzuteilen. Versäumnisse können zur Streichung aus der Gartenbewerberliste führen können.
Je Haushalt ist nur eine Bewerbung für ein städtisches Gartengrundstück zulässig. Mit Absenden des Formulars beziehungsweise Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass derzeit kein weiterer Vertrag über ein Gartengrundstück mit Ihrem Haushalt besteht. Ein Vertrag mit mehreren Personen kann nur mit Ehepaaren oder eingetragenen Lebensgemeinschaften geschlossen wird. Weitere Verwandtschaftsverhältnisse finden keine Berücksichtigung.