Gartenbewerbung

Hiermit bewerben Sie Sich um die Verpachtung eines Gartengrundstücks. Bitte beachten Sie auch die unten stehenden Hinweise zur Gartenbewerbung.

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Bewerberdetails

Gartendetails

Hinweise zur Gartenbewerbung:

Ihre persönlichen Daten werden elektronisch erfasst und gespeichert. Den Hinweisen zu den Datenschutzinformationen stimmen Sie mit Absenden des Formulars beziehungsweise Ihrer Unterschrift zu. Die Abgabe der persönlichen Daten sind wesentliche Voraussetzung für die Bearbeitung der Gartenbewerbung und den Abschluss eines Pachtvertrages. Unvollständige oder unrichtige Angaben können zur Folge haben, dass Sie von der Gartenvergabe ausgeschlossen werden können und nach Vertragsabschluss einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen können.

Nach Eingang erfolgt eine schriftliche Bestätigung der Eintragung in die Gartenbewerbungsliste. Bitte bewahren Sie diese in Ihren Unterlagen auf. Sobald entsprechende Gartengrundstücke verfügbar sind, wird sich die Verwaltung mit Ihnen in Verbindung setzen. Von regelmäßigen Anfragen zum Bearbeitungsstand oder der Wartelistenposition bittet die Verwaltung Abstand zu nehmen, um die Bearbeitung nicht unnötig zu verzögern.

Diese Gartenbewerbung wird nur für das aktuelle Kalenderjahr vorgemerkt. Eine Verlängerung der Gartenbewerbung jeweils für ein weiteres Kalenderjahr kann in der Zeit vom 1. Januar bis spätestens 28. Februar des Folgejahres schriftlich (E-Mail, Post, Fax) formlos beantragt werden. Sie können auch das Formular zur Bestätigung Ihrer Gartenbewerbung nutzen. Spätere Eingänge werden nicht berücksichtigt. Bei ausgebliebener Verlängerung werden zum 1. März alle Daten aus der Gartenbewerbungsliste gelöscht. Eine Eingangsbestätigung der Verlängerung erfolgt nur bei Nutzung des Formulars.

Mit Absenden des Formulars beziehungsweise Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, Änderungen in den persönlichen Daten (Erreichbarkeit, Adresse und so weiter) innerhalb von vier Wochen nach Eintritt der Änderung mitzuteilen. Versäumnisse können zur Streichung aus der Gartenbewerberliste führen können.

Je Haushalt ist nur eine Bewerbung für ein städtisches Gartengrundstück zulässig. Mit Absenden des Formulars beziehungsweise Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass derzeit kein weiterer Vertrag über ein Gartengrundstück mit Ihrem Haushalt besteht. Ein Vertrag mit mehreren Personen kann nur mit Ehepaaren oder eingetragenen Lebensgemeinschaften geschlossen wird. Weitere Verwandtschaftsverhältnisse finden keine Berücksichtigung.

Gartengrundstücke

Hier finden Sie mehr Informationen zu den circa 1.600 Gartengrundstücken, die von der Landeshauptstadt Saarbrücken verwaltet werden.

Gartengrundstücke