Informationspflichten gem. Art. 13 DSGVO zur Gartenbewerbung

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Gartenbewerbung zum Abschluss eines Pachtvertrages über ein Gartengrundstück mit der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Landeshauptstadt Saarbrücken – Der Oberbürgermeister
Liegenschaftsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken
Rathausplatz 1
66111 Saarbrücken
E-Mail: liegenschaften@saarbruecken.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Saarbrücken
Thomas Jacob
Telefon: +49 681 905 5074
E-Mail: datenschutz@saarbruecken.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden dazu erhoben, um Sie in den Kreis der Bewerber für den Abschluss eines Pachtvertrages über ein Gartengrundstück der Landeshauptstadt Saarbrücken aufzunehmen. Die angegebenen Daten werden allein für diesen Zweck verarbeitet, d.h. Ihre Daten werden für die Bewerbungsphase für die Dauer der jeweils gültigen Bewerbungszeiträume aufgenommen und dann entweder gelöscht oder es kommt zum Abschluss eines Pachtvertrages. Dieser bildet dann die Grundlage für die weitere Verarbeitung der Daten.

Die Rechtsgrundlage bildet der (abzuschließende) Pachtvertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO i.V.m. §4 Abs. 1 SDSG.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nur an solche Stellen weitergeben, die in diesem Verfahren zu beteiligen sind. Die Beteiligung richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Findet nicht statt.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Für die Bewerbungsphase bedeutet dies, dass nach der oben erläuterten Frist, die Sie verlängern können, Ihre Daten gelöscht werden. Erfolgt jedoch der Abschluss eines Pachtvertrages werden die Daten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften darüber hinaus gespeichert.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Unabhängigen Datenschutzzentrum des Saarlandes.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Wir benötigen Ihre Daten, um Sie in auf die Bewerberliste für ein Gartengrundstück aufzunehmen und mit Ihnen bei Zuschlag einen Pachtvertrag abschließen zu können.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.