Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept „Zentrale Innenstadt“(ISEK)

Das ISEK Innenstadt konzentriert sich räumlich auf die Zentrale Innenstadt, also den Bereich zwischen Beethovenstraße und Berliner Promenade. Es konkretisiert die Probleme und Potenziale und benennt die Maßnahmen, die in den nächsten Jahren im Rahmen des Stadtumbaus zur Städtebauförderung angemeldet werden sollen.

Einleitung

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Innenstadt - LHS-Jan Lanschreiber

Innenstadt - LHS-Jan Lanschreiber

Innenstadt - LHS-Jan Lanschreiber

In den folgenden Kurzzusammenfassungen und im Download IESK Innenstadt werden die städtebaulichen Probleme und Funktionsschwächen sowie die Ziele und Potenziale der zentralen Innenstadt dargelegt.

Die daraus ablesbaren Defizite signalisieren einen Handlungsbedarf i.S. des Stadtumbaus § 171 a BauGB. Zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen sind Aufwertungs- und Anpassungsmaßnahmen, insbesondere zum öffentlichen Raum sowohl in der Bahnhofstraße als auch in den Nebenlagen erforderlich.

Da der Umbau des öffentlichen Raumes erhebliche Investitionsmittel erfordert, die die Finanzkraft der Landeshauptstadt übersteigen, können die Maßnahmen nur im Rahmen des Stadtumbaus, d.h. unter Einsatz von Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes durchgeführt werden.

Zur Durchführung des Stadtumbaus hat der Stadtrat daher am 12. Juli 2016 das Stadtumbaugebiet „Zentrale Innenstadt“ festgelegt. Die Gesamtmaßnahme „Zentrale Innenstadt“ wurde vom Land bereits seit 2016 in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen.

Auf Grundlage des § 171a ff BauGB ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für die Zentrale Innenstadt Saarbrücken erarbeitet worden. Es konkretisiert die Probleme und Potenziale und benennt die Maßnahmen, die in den nächsten Jahren im Rahmen des Stadtumbaus zur Städtebauförderung angemeldet werden sollen.

Maßnahmen

Auf der Grundlage der derzeitigen Funktionsschwächen, der Chancen und Potenziale formuliert das ISEK Zentrale Innenstadt Maßnahmen, schätzt deren Kosten und den Umsetzungszeitraum und bereitet damit die Maßnahmen fördertechnisch vor.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Konzeptionelle Planungen (ISEK, Bebauungsplan-Aktualisierungen, Planungen zum Radverkehr Innenstadt)
  • Ordnungs- und Baumaßnahmen (Neugestaltung des öffentlichen Raumes, Sanierung von Straßen und Brücken)
  • Private Baumaßnahmen (Aufwertung von Kolonnaden und Fassaden, Innenhofbegrünungen)
  • Unterstützung lokaler Aktivitäten (Verfügungsfonds für Standortgemeinschaften, Passantenzählung, Öffentlichkeitsarbeit)

Downloads

Weitere Informationen und Kontakt

Stadtplanungsamt

Bahnhofstraße 31
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-4078
Fax: +49 681 905-4155

E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
9 bis 12 Uhr
und 13.30 bis 15.30 Uhr

Donnerstag
8 bis 18 Uhr

Freitag
9 bis 12 Uhr

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