Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen
Die Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz die wegen des Ausbruchs der anzeigepflichtigen Bienenseuche "Amerikanische Faulbrut" in einem Bienenstand in 66113 Saarbrücken im Jahr 2022 erlassen wurde, wird hiermit gemäß § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG), § 12 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) sowie § 49 Abs. 2 Nr. 2, 3 SVwVfG aufgehoben.
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