Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Saarbrücken
Mittwoch, 20. Juli 2022
Im Zusammenhang mit einer in der / den Gemarkung(en) Bischmisheim; Flur 13 (Kreuzstraße 8) durchgeführten Liegenschaftsvermessung wurden die Grenzen der Flurstücke Nr. 280/1, 280/8, 301/7, 301/8, 654/280 festgestellt und abgemarkt. Über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wurde am 14.07.2022 ein Grenztermin durchgeführt. Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 Saarländisches Vermessungs- und Katastergesetz (SVermKatG) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend waren, die Verwaltungsentscheidungen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:
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